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Bundesregierung: Windenergie-Anlagen können Flugsicherheit gefährden

Berlin - Neue große Windenergieanlagen können Probleme für die Flugsicherung zur Folge haben. Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, können alle Windenergieanlagen, die im Erfassungsbereich einer Radaranlage stehen, Einfluss auf das jeweilige Radargerät haben. Vor allem neue, große Windenergieanlagen, die teilweise eine Höhe von bis zu 200 Meter erreichen, können aus Sicht der Hinderungsgrenzen und des Anlagenschutzes ein neues Problem darstellen, erklärt die Regierung. So bestünde die Gefahr, dass Flugsicherungsradare diese Anlagen als bewegliche Flugziele ausmachen könnten, was zur Folge hätte, dass zwischen einzelnen Flugzeugen und Windenergieanlagen nicht mehr unterschieden werden könne. Auch militärische Radarsysteme könnten nach Einschätzung der Bundesregierung in unterschiedlichem Maße durch Windenergieanlagen gestört werden.

Keine Gesetzesänderung notwendig

Bislang werde aber das Gefährdungspotential durch die geltenden rechtlichen Regelungen in einem vertretbaren Rahmen gehalten, so die Bundesregierung weiter. Die Bundesregierung hat im September 2010 angekündigt, bis zum Jahr 2020 mindestens 35 Prozent des Stroms in Deutschland aus regenerativen Energien fördern zu wollen. Dabei setzt sie vor allem auf den Ausbau von Windenergie.

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16.11.2011

 



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