Anschluss von Offshore-Windpark Global Tech I wird auf Anbindung Borwin 3 verlagert
Bonn – Die Bundesnetzagentur ist für die Organisation der Netzanschlusssysteme für die deutschen Offshore-Windparks verantwortlich. Im Oktober 2014 wurde dabei die Entscheidung gefällt, das geplante Nordsee-Anbindungssystem Borwin 4 mit 900 Megawatt Anschlussleistung doch nicht zu bauen, was weitreichende Konsequenzen nach sich zieht.
Nach der Entscheidung gegen Borwin 4 sind zahlreiche Umplanungen vorgenommen worden. Dort, wo Engpässe aufgetreten sind, hat die Netzagentur die Kapazitäten versteigert. Nun heißt es aus Bonn, dass der Offshore-Windparks „Global Tech I“ mit 400 Megawatt (MW) von Borwin 2 auf Borwin 3 verlagert wird.
Verzicht auf Borwin 4 spart 1,8 Mrd. Euro – 190 MW bei Borwin 2 noch frei
Die Bundesnetzagentur hat bei der nun erfolgten Zuweisung von Anschlusskapazität die Anschlusskapazität des Offshore-Windparks „Global Tech I“ in Höhe von 400 MW auf die Anbindungsleitung von Borwin 2 auf Borwin 3 verlagert. Mit der frei werdenden Kapazität auf Borwin 2 kann dort laut Netzagentur der Offshore-Windpark „Deutsche Bucht“ mit 210 MW an das Netz angeschlossen werden, ohne dass hierfür der Bau des weiteren Anbindungssystems Borwin 4 erforderlich ist. Das spare Kosten in Höhe von ca. 1,8 Milliarden Euro ein. Die nach der Verlagerung noch verfügbare Kapazität von 190 MW im Cluster 6 werde entsprechend einem gerichtlichen Vergleich im nun eröffneten Zuweisungsverfahren auch Bewerbern aus dem Cluster 8 angeboten. Betreiber von Windenergieanlagen auf See können ihre Teilnahme am Zuweisungsverfahren bis zum 6. Mai 2015 beantragen. Anschließend entscheidet die Bundesnetzagentur über diese Anträge und prüft, ob ein Versteigerungsverfahren erforderlich ist.
Ziel: Geordnete und effiziente Nutzung von Anbindungskapazitäten
Die Bundesnetzagentur hat Anfang April das zweite Verfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität für Windenergieanlagen in Nord- und Ostsee eröffnet. Ziel ist die „objektive, transparente und diskriminierungsfreie“ Zuweisung der verfügbaren Kapazität für den Anschluss von Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee. Es ging dabei noch um die Zuweisumg von 211,1 MW. Wie die Agentur betont, wurden dabei drei Aspekte beachtet. „Erstens die gesetzliche maximal zuweisbare Anschlusskapazität in Höhe von 7.700 Megawatt. Zweitens die bestehenden unbedingten Netzanbindungszusagen in Höhe von 5.977,3 Megawatt. Drittens die bereits im ersten Zuweisungsverfahren vergebene Anschlusskapazitäten in Höhe von 1.511,6 Megawatt.“
"Ziel des Verfahrens ist die geordnete und effiziente Nutzung von Anbindungskapazitäten für Offshore-Windparks. So wird vermieden, dass sehr teure Anbindungsleitungen ungenutzt bleiben", erläuterte der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann.
© IWR, 2015
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