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Windenergie-Gipfel in Schleswig-Holstein: Spagat zwischen Ausbau und "Wildwuchs"

Kiel – Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) beschäftigt sich derzeit viel mit dem Thema Windenergie. Grund dafür ist auch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig, nach dem die Landesplanung zur Windenergie gekippt wurde. Auf einem Windenergie-Gipfel hat Albig nun seine Lösung vorgestellt.

Ziel ist es laut Albig, "mehr Windenergie zu nutzen, aber gleichzeitig Wildwuchs zu verhindern". In der letzten Woche hatte der Ministerpräsident angekündigt, ein gesetzliches Steuerungsinstrument für den Ausbau der Windenergie zu präsentieren, das bundesweit ein Novum wäre. Der Vorschlag war mithilfe externer Beratung entwickelt worden. Auch nach dem Gipfeltreffen zum Thema Windenergie geht Albig fest davon aus, dass es neue Klagen geben wird.

Neues Planungsrecht soll Windenergie-Aubau stoppen, aber Ausnahmen vorsehen
Trotz dieser Erkenntnis ist von "guten Gesprächen" die Rede. Ziel des Gipefltreffens zu Beginn dieser Woche war es, einen von "Landespolitik, Kommunen, Windbranche sowie Bürgerinitiativen getragenen, breiten Konsens" für einen geregelten Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein zu finden. Das angekündigte "gesetzliche Steuerungsinstrument" sieht Medienberichten zufolge wohl Änderungen im Planungsrecht vor. Der Bau weiterer Windkraftanlagen soll demnach für zwei Jahre grundsätzlich untersagt werden. Gleichzeitig sollen Ausnahmen erlaubt sein. Kategorien, die die Ausnahmetatbestände beschreiben, sollen in den nächsten Monaten entwickelt werden, heißt es.

BWE: 400 Windenergie Projekte für 1,8 Mrd. Euro in der Pipeline
Zustimmung für diese Pläne kommt aus der Windenergiebranche und offenbar auch aus den Kommunen. Reinhard Christiansen, Landesvorsitzender des Bundesverband Windenergie (BWE) in Schleswig-Holstein erklärte im Anschluss an das Gipfeltreffen: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung heute mit den Verbänden über einen Lösungsweg für die Fortsetzung der Energiewende diskutiert hat und der Ministerpräsident diese offensiv zur Chefsache macht. Die Landesregierung strebt nach dem Urteil des OVG Schleswig eine übergeordnete Steuerung an und öffnet so nahtlos einen neuen Verfahrensweg.“ Damit entstehe zumindest keine Rechtslücke.
Christiansen geht auf die zahlreichen Projekte ein, die bereits weit in der Planung sind: „Für uns als Verband ist es von großer Priorität, dass alle Projekte, die sich auf Windeignungsflächen beziehen und deren BImSchG-Anträge noch vor Rechtswirksamkeit des OVG-Urteils vorlagen, zielorientiert abgearbeitet werden." In den betroffenen 400 Projekten sei sehr viel Geld investiert worden. Christiansen nennt eine Gesamtinvestitionssumme von ca. 1,8 Milliarden Euro.

BWE drückt bei Kriterienliste für Ausnahmeregelungen aufs Gas
Der Chef des BWE-Landesverbands richtet seinen Blick auch nach vorne: „Der von der Landesregierung vorgetragene Lösungsweg ist schwierig. Wir müssen aufpassen, dass die bislang positive Entwicklung nicht in voller Fahrt ausgebremst wird. Deshalb brauchen wir eine zeitliche Perspektive. Dazu gehört, dass neue raumordnerische Ziele schnell formuliert werden und eine transparente Liste mit Kriterien für Ausnahmeregelungen zügig vorliegt. Drittens brauchen wir einen verbindlichen Zeitplan, um Planungssicherheit zu schaffen. Daran wollen wir als Branche aktiv mitwirken“, machte Reinhard Christiansen deutlich.

Städte- und Gemeindetag begrüßt das Vorhaben "sehr"
Zustimmung ist auch von Seiten der Kommunen zu vernehmen. Wie die Kieler Nachrichten schreiben, habe Jörg Bülow, Landesvorstand des Städte- und Gemeindetages, erklärt, dass die geplante Gesetzesänderung ein „starkes politisches und rechtliches Signal gegen Wildwuchs“ sei. Die Gemeinden würden nach dem OVG-Urteil nicht mehr alleine vor der Herausforderung einer neuen und teuren Flächennutzungsplanung stehen. Zudem gehe der Windkraftausbau weiter, habe Bülow erklärt.

© IWR, 2015

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29.04.2015

 



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