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Gericht untersagt Bau von Windkraftanlagen am Niederrhein

Düsseldorf – In dem kleinen Örtchen Hoisten im Rhein-Kreis in Nordrhein-Westfalen nahe der niederrheinischen Stadt Neuss sollten durch die Stadtwerke Neuss zwei Windkraftanlagen gebaut werden. Die Genehmigung dafür wurde vom Rhein-Kreis erteilt, doch jetzt kippte das Verwaltungsgericht die Entscheidung im Eilverfahren.

Zwei Anlagen mit einer Gesamthöhe von 149 und 179 Metern sollten in Neuss-Hoisten entstehen. Der Kreis erteilte bereits im Januar die Baugenehmigung für die Anlagen, doch damit wollte sich ein zukünftiger Nachbar nicht abfinden. Er beantragte, den Bau zu stoppen und hat damit nun Erfolg.

Nachbar fühlt sich durch Windkraftanlagen optisch bedrängt
Den Antrag im Eilverfahren hatte ein Nachbar eingereicht, dessen Wohnhaus zu der kleineren Windkraftanlage einen Abstand von weniger als 500 Meter hat. Zuvor hatte er gegen die an die Stadtwerke Neuss am 30. Januar 2015 erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der beiden Windkraftanlagen einen Nachbar-Widerspruch erhoben. Er hatte sich unter anderem gegen die optisch bedrängende Wirkung der Anlagen gewandt und zum Vergleich die Türme des Kölner Doms herangezogen, die 157 Meter hoch sind.

Windenergieanlagen sind nicht zu hoch
Doch für das Kippen der Genehmigung zum Bau der Anlagen ist nicht der Höhe der Turbinen maßgeblich. Laut Verwaltungsgericht Düsseldorf sind die Windkraftanlagen aber zu laut. Der Richtwert für nächtliche Geräuscheinwirkungen in reinen Wohngebieten beträgt 35 Dezibel (dB). Die Genehmigung bestimmt hingegen, dass die Immissionen am Wohnhaus des Nachbarn nachts einen Wert von 45 dB nicht überschreiten dürfen. Der Rhein-Kreis bezog sich bei seinen Werten auf Richtwerte in Randgebieten. Die Kammer machte sich vor Ort selbst einen Eindruck und stufte den Ort des klagenden Nachbarn jedoch als reines Wohngebiet ein, womit der Wert von 35 dB eingehalten werden muss. Nach der im Genehmigungsverfahren vorgelegten Schallimmissionsprognose ist dort jedoch eine Gesamtbelastung von 39 dB zu erwarten. Dies nahm das Gericht zum Anlass, die Baugenehmigung als rechtwidrig einzustufen und den Bau vorerst zu verbieten.

Beschwerde zulässig
Doch noch ist das Verfahren nicht endgültig. Das Gericht erlaubt, dass gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden kann. Somit bleibt die Entscheidung aus Münster abzuwarten, falls die Stadtwerke Beschwerde gegen den Beschluss aus Düsseldorf einlegen.

© IWR, 2015

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