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Offshore-Umlage 2016 landet bei 0,04 Cent je kWh

Münster/Berlin – Der Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland hat zuletzt deutlich an Dynamik gewonnen. Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und Tennet haben in Nord- und Ostsee inzwischen bereits Offshore-Anbindungsleitungen mit einer Kapazität von über 4.600 Megawatt (MW) fertiggestellt. Die Offshore-Haftungsumlage 2016 für Haushaltskunden wird etwa 0,04 Cent pro Kilowattstunde (kWh) betragen.

Verzögert sich der Netzanschluss für einen Offshore-Windpark, so hat der Betreiber Entschädigungsansprüche gegenüber dem Netzbetreiber. Die Kosten dafür werden mit der Offshore-Haftungsumlage auf alle Letztverbraucher verteilt. Diese Umlage, die für das Jahr 2015 negativ (-0,051 Cent/kWh) war, wird 2016 für einen deutschen Haushalt (Stromverbrauch 4.000 kWh/Jahr) etwa 1,60 Euro im Jahr ausmachen. Absolut klar ist die exakte Höhe dieser Umlage aber noch nicht.

Baake: Kommen beim Ausbau der Offshore-Anbindungen „sehr gut“ voran
Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erklärte: "Wir kommen beim Ausbau der Offshore-Anbindungen sehr gut voran. Die Phase der Verzögerungen beim Netzausbau auf See ist vorbei. Dies zeigt auch die stabile Haftungsumlage. Jetzt gilt es, die künftigen Ausschreibungen für Offshore-Windparks so zu gestalten, dass der Ausbau von Netzen und Windparks synchronisiert wird und wir unsere Ausbauziele kosteneffizient erreichen." Das Ausbauziel gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz liegt bei 6.500 MW Windenergie-Leistung auf See bis zum Jahr 2020.

O-NEP soll Ausbau von Offshore-Anbindungen und Windparks koordinieren
Ende 2012 wurde mit dem Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) ein Verfahren geschaffen, um den Ausbau der Windenergie auf See und der Offshore-Anbindungsleitungen besser zu koordinieren und effizient zu gestalten. Der O-NEP legt den Bedarf an Anbindungsleitungen fest und ermittelt die zeitliche Reihenfolge, in der die jeweiligen Offshore-Windpark-Cluster an das Festland-Netz angebunden werden. Er wird wie der Netzentwicklungsplan durch die Übertragungsnetzbetreiber erstellt und nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren durch die Bundesnetzagentur bestätigt.

Exakte Höhe der Offshore-Haftungsumlage noch vom KWKG abhängig
Mit der ebenfalls eingeführten Offshore-Haftungsumlage können Entschädigungszahlungen bei Verzögerungen, Störungen oder Wartungen je nach dem Grad des Verschuldens teilweise auf die Stromverbraucher umgelegt werden. Diese Umlage ist für Haushalte auf maximal 0,25 Cent pro kWh gedeckelt. Ganz sicher ist die Höhe für das kommende Jahr noch nicht, da der Novellierungsprozess zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) noch nicht abgeschlossen ist. Die Übertragungsnetzbetreiber gehen davon aus, dass die Gesetzesnovelle zum KWKG bis Ende des Jahres 2015 verabschiedet wird und das „neue“ Gesetz ab 01.01.2016 umgesetzt werden kann. Dann läge die Umlage bei 0,039 Cebt/kWh. Falls das KWKG doch nocht nicht kommen sollte, läge die Offshore-Haftungsumlage 2016 bei 0,040 Cent/kWh.

© IWR, 2015

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Aus 2013: Offshore-Haftungsumlage tritt in Kraft
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