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Deutschland packt sämtliche Energieanlagen in neues Register

Berlin – In Deutschland soll ein neues und vollständiges energiewirtschaftliches Anlagenkataster aufgebaut werden, mit dem auch alle bisherigen Melde- oder Erfassungspflichten wegfallen würden. Die Bundesregierung hat dazu nun die rechltiche Grundlage verabschiedet.

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums die sogenannte Marktstammdatenregisterverordnung verabschiedet. Diese Verordnung soll rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb eines neuen Marktstammdatenregisters energiewirtschaftlicher Daten sein.

Erstmalige Erfassung sämtlicher Energieerzeugungs-Anlagen
Mit dem Marktstammdatenregister wird ein für jedermann nutzbares Instrument geschaffen, das wesentliche Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst und damit dem Energiemarkt als Ganzes dient, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit. Das Marktstammdatenregister soll erstmals sämtliche Erzeugungsanlagen erfassen. Das beinhaltet Neuanlagen und Bestandsanlagen, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie, von Strom und Gas. Zudem sollen bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber sämtlicher Anlagen registriert werden. Alle bisherigen Melde- oder Erfassungspflichten von Energieanlagen-Betreibern würden mit dem neuen Marktstammdatenregister wegfallen, heißt es.

Bundesnetzagentur soll neues Register betreiben
BMWi-Staatssekretär Rainer Baake erklärte hierzu: „Das Marktstammdatenregister dient der Verbesserung der Datenlage und der Transparenz in der Energiewirtschaft. Dies kommt auch dem Monitoring zugute. Daneben soll es zur Entbürokratisierung beitragen, weil bisher parallel bestehende Meldepflichten ersetzt oder vereinfacht werden.“
Das Marktstammdatenregister soll am 1. Juli 2017 seinen vollständigen technischen Betrieb aufnehmen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird das Marktstammdatenregister als online-basierte Datenbank betreiben.

© IWR, 2017

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10.03.2017

 



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