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Bundestag verabschiedet Gesetz zum beschleunigten Netzausbau

© Achim Melde© Achim MeldeBerlin - Der Bundestag hat gestern (04.04.2019) das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0) verabschiedet. Nach dem Willen der Regierung soll die Umsetzung der Energiewende dadurch entscheidende Impulse erhalten.

Mit der Verabschiedung des NABEG 2.0 durch den Bundestag ergeben sich auch wichtige Änderungen für die Einrichtung eines Offshore-Testfeldes in der Ostsee. Mit der Zustimmung zum Gesetz verknüpft der Bundestag zudem Forderungen an die Regierung zur Verbesserung der Situation bei PV- und KWK-Anlagen

Bundestag beschließt schnelleren Netzausbau
Die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier initiierte Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes wurde gestern (04.04.2019) vom Bundestag verabschiedet. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und der Linken bei Enthaltung der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen. Das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus soll die Genehmigungsverfahren für den Neubau von Stromleitungen in Deutschland vereinfachen und beschleunigen sowie bestehende Stromleitungen verstärken und optimieren. Gleichzeitig zielt das Gesetz auf mehr Transparenz beim Stromnetzausbau und soll gewährleisten, dass keine Abstriche bei der frühzeitigen und umfassenden Beteiligung der Bevölkerung gemacht werden. Altmaier sieht in dem Beschluss des Bundestages einen großen Erfolg, der die Energiewende einen wesentlichen Schritt voranbringen wird und die dringend notwendige Netzinfrastruktur für eine nachhaltige Stromversorgung ermöglicht.

Ausschuss für Wirtschaft und Energie ebnet Weg für Gesetzentwurf
Der gestrigen Zustimmung des Bundestages war am Dienstag dieser Woche (02.04.2019) eine Serie von Abstimmungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vorangegangen. Als Beschlussempfehlung setzte sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/7375, 19/7914) mit jenen Änderungen durch, die erst kurz zuvor in einem neuen Antrag der Koalitionsfraktionen formuliert worden waren. Die Bundesregierung hatte zuvor betont, die Beschleunigung des Stromnetzausbaus sei für das weitere Gelingen der Energiewende unerlässlich - insbesondere für die Erreichung des Ziels von 65 Prozent Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien bis 2030.

Bundestag fordert Verbesserungen bei PV- und KWK-Anlagen
Mit der Verabschiedung des Gesetzes haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD weitere Forderungen an die Bundesregierung gestellt, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen. So wird die Bundesregierung u.a. dazu aufgefordert zu prüfen, wie die PV-Rahmenbedingungen so gestaltet werden können, dass die PV auf einem „kosteneffizienten, verlässlichen und netzverträglichen Ausbaupfad“ zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels im Jahr 2030 beitragen kann. Dazu soll die Festlegung und Angemessenheit des Höchstwerts für die PV-Ausschreibungen (§ 37b EEG) und die geltende Begrenzung des PV-Ausbaus auf 52 Gigawatt (§ 49 Absatz EEG 2017) überprüft werden.

Des Weiteren wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, die wirtschaftliche Verschlechterung, die für bestimmte KWK-Anlagen durch die aktuelle Regelung zur EEG-Umlage auf selbst genutzten Strom eingetreten ist, zu beseitigen. Die Regierung soll bis zur Sommerpause einen Vorschlag für eine Neuregelung vorlegen.

Änderungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes ermöglichen Offshore Testfeld
Mit der Verabschiedung des NABEG 2.0-Gesetzentwurfs greifen auch Änderungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Diese ermöglichen die Netzanbindung von Offshore-Testflächen und machen damit den Weg frei für das geplante Offshore Testfeld in der Ostsee. Anfang März ist vor diesem Hintergrund ein neues Projekt der Stiftung Offshore-Windenergie gestartet, das die weiteren konzeptionellen, technischen und logistischen Voraussetzungen zur Errichtung des Offshore-Testfeldes schaffen soll. Die Inbetriebnahme des Testfeldes vor der Küste von Mecklenburg-Vorpommern ist für 2023 geplant.






© IWR, 2019


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05.04.2019

 



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