Neue CO2-Differenzverträge: Mindestens 1,5 Milliarden Euro für Wasserstoff geplant - Ausbau bleibt hinter 2030-Ziel zurück
© Adobe StockBerlin - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) plant für die nächste Runde der CO2-Differenzverträge mindestens 1,5 Mrd. Euro zur Unterstützung von Wasserstoffprojekten in der Industrie. Voraussetzung ist ein ausreichendes Interesse; das Vorverfahren für die Gebotsrunde 2027 ist jetzt gestartet.
Die Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie bleibt wirtschaftlich herausfordernd: Klimafreundliche Produktionsverfahren sind häufig teurer als konventionelle Technologien, während insbesondere der Wasserstoffhochlauf deutlich hinter den Ausbauzielen zurückbleibt. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach staatlicher Unterstützung groß. Bei der Ausschreibung für CO2-Differenzverträge 2026 überstiegen die beantragten Fördermittel das verfügbare Budget von 5 Mrd. Euro deutlich.
Neue Förderrunde 2027: Getrennte Budgets für Wasserstoff, CO2-Abscheidung und Prozesswärme
Mit CO2-Differenzverträgen sichert der Bund über bis zu 15 Jahre Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber konventionellen Technologien ab. Die Förderung richtet sich insbesondere an energieintensive Branchen wie Chemie, Stahl, Metall, Zement, Kalk, Glas, Papier und Keramik.
Das Vorverfahren läuft bis zum 14. Dezember 2026. Die Teilnahme ist Voraussetzung für eine spätere Gebotsabgabe. Das eigentliche Gebotsverfahren soll voraussichtlich im Mai 2027 beginnen. Bei ausreichendem Interesse stellt das BMWE mindestens 1,5 Mrd. Euro für Wasserstoff in Aussicht. Damit soll insbesondere die Kostenlücke zwischen der Wasserstofferzeugung und der Zahlungsbereitschaft industrieller Abnehmer verringert werden.
Weitere Budgets sind für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCU/CCS) sowie industrielle Hochtemperatur-Prozesswärme vorgesehen. Durch die getrennte Mittelvergabe sollen die unterschiedlichen Kosten der CO2-Vermeidung bei diesen Technologien stärker berücksichtigt werden. Die endgültige Höhe der Budgets wird erst nach Auswertung des Vorverfahrens festgelegt. Die Gebotsrunde steht zudem unter Haushaltsvorbehalt und benötigt eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.
Gebotsrunde 2026: Beantragte Fördermittel übersteigen Budget von 5 Milliarden Euro
Bei der Ausschreibung 2026 gingen bis zum 9. September insgesamt 21 Gebote ein. Die beantragten Fördermittel überstiegen nach BMWE-Angaben das Auktionsvolumen von 5 Mrd. Euro deutlich. Die Projekte stammen unter anderem aus der Chemie-, Glas-, Keramik-, Gips-, Kalk-, Metall-, Zellstoff-, Papier- und Zementindustrie. Sie setzen auf Elektrifizierung, Wasserstoff sowie CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung. Zuschläge sind bis Ende 2026 vorgesehen.
In der ersten Gebotsrunde 2024 wurden 15 Klimaschutzverträge mit einem maximalen Fördervolumen von rund 2,8 Mrd. Euro über 15 Jahre abgeschlossen. Für 2026 wurde das Programm unter anderem auf CCU/CCS und reine Industriedampfprojekte ausgeweitet.
Die Fördermittel werden über ein wettbewerbliches Gebotsverfahren vergeben. Dabei sollen Projekte mit möglichst geringen Förderkosten je vermiedener Tonne CO2 zum Zuge kommen. Die tatsächlichen Zahlungen können sich während der Vertragslaufzeit verändern, weil unter anderem die Energiepreise und die CO2-Zertifikatspreise im europäischen Emissionshandel berücksichtigt werden.
Wasserstoffhochlauf bleibt hinter Ausbauzielen zurück
Der Aufbau der Wasserstoffproduktion in Deutschland liegt bislang deutlich hinter den Ausbauzielen zurück. Nach Angaben des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI) waren im Januar 2026 erst 181 MW Elektrolyseleistung installiert. Weitere rund 1,3 GW hatten eine finale Investitionsentscheidung erreicht oder befanden sich im Bau. KfW Research hielt im März bei konservativer Betrachtung bis Ende 2030 eine Elektrolysekapazität von bis zu 2,4 GW für möglich. Das nationale Ausbauziel für 2030 liegt bei 10 GW.
Das BMWE hat am 19. Oktober 2026 zehn Maßnahmen zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs vorgestellt. Neben Anpassungen der europäischen Anforderungen an erneuerbaren Wasserstoff und dem Ausbau der Infrastruktur sieht das Paket zusätzliche Nachfrageanreize vor. Dazu zählen die geplante Förderung der Umrüstung von insgesamt 4 GW Kraftwerksleistung auf Wasserstoff sowie ein Leitmarkt für emissionsarmen Stahl. Die gesetzliche Grundlage für die Kraftwerksförderung wird noch erarbeitet.
Die hohe Nachfrage nach CO2-Differenzverträgen und der schleppende Wasserstoffhochlauf zeigen unterschiedliche Seiten der industriellen Dekarbonisierung. Während zahlreiche Unternehmen staatliche Unterstützung für klimafreundliche Produktionsverfahren beantragen, liegen die Kosten der Wasserstofferzeugung weiterhin vielfach über der Zahlungsbereitschaft potenzieller industrieller Abnehmer. Die neuen Förderbudgets können diese Kostenlücke verringern. Für zusätzliche Investitionen kommt es jedoch auch darauf an, ob sich langfristig ein wirtschaftlich tragfähiger Markt für Wasserstoff entwickelt.
© IWR, 2026
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