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Kraftwerks-Ausschreibung: Gaskraftwerke sichern sich Milliardenförderung - Keine Batteriespeicher unter den Zuschlägen

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Bonn - Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Langzeitkapazitäten sowie der jüngsten Ausschreibungen für Aufdach-Solar und Biomasse veröffentlicht. Bei den Langzeitkapazitäten kamen ausschließlich Gaskraftwerke zum Zuge, bei Aufdach-Solar stieg das eingereichte Gebotsvolumen deutlich, während die Biomasseausschreibung erneut unterzeichnet blieb.

Mit der Ausschreibung der Langzeitkapazitäten will die Bundesregierung die Grundlage für den staatlich geförderten Ausbau gesicherter Kraftwerksleistung schaffen. Ziel ist die Absicherung der Stromversorgung während längerer Phasen geringer Wind- und Solarstromerzeugung. Die Ergebnisse verdeutlichen, welche Bedeutung die technischen Ausschreibungsbedingungen für die Auswahl der geförderten Technologien haben.

Gaskraftwerke: Rechnerisch rund 12 Milliarden Euro Kapazitätsförderung über 15 Jahre
Zum ersten Gebotstermin nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) am 8. September 2026 gingen 41 Gebote über 11.958 reduzierte Megawatt (rMW) ein. Ausgeschrieben waren 4.500 rMW. Nach dem Ausschluss von sieben Geboten erteilte die Bundesnetzagentur elf Zuschläge über 5.160 rMW. Die Überschreitung resultiert aus der vollständigen Berücksichtigung des letzten erfolgreichen Gebots.

Die Einheit rMW bezeichnet die nach gesetzlich festgelegten, technologieabhängigen Faktoren anrechenbare Leistung einer Anlage für die Versorgungssicherheit.

Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 155.296 Euro je rMW und Jahr, deutlich unter dem Höchstwert von 244.000 Euro. Daraus ergibt sich rechnerisch eine jährliche Kapazitätsvergütung von rund 801 Mio. Euro. Über den 15-jährigen Verpflichtungszeitraum entspricht dies einem nominalen Kapazitätsvergütungsvolumen von rund 12 Mrd. Euro.

Die größten Zuschlagsvolumina entfallen auf Nordrhein-Westfalen mit 2.118 rMW, Brandenburg mit 1.819 rMW und Sachsen mit 910 rMW. Weitere Zuschläge gingen nach Bayern und Baden-Württemberg. Nach der amtlichen Zuschlagsliste entfallen drei Zuschläge auf RWE, sechs auf die Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) sowie jeweils einer auf die LEAG-nahe Gaskraftwerk Leipheim 20 GmbH und die Stadtwerke Karlsruhe. Alle elf Zuschläge betreffen Gaskraftwerksprojekte.

Die Kapazitätsvergütung wird für die Bereitstellung gesicherter Kraftwerksleistung gezahlt, unabhängig von der tatsächlich erzeugten Strommenge. Die Betreiber müssen dabei gesetzliche Leistungs- und Verfügbarkeitsverpflichtungen erfüllen.

Verbände kritisieren Milliardenförderung, Marktmacht und Benachteiligung von Batteriespeichern
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) kritisiert die hohen Kosten der langfristigen Kapazitätsförderung. Bei einem angenommenen bundesweiten Stromverbrauch von 500 TWh beziffert der Verband die rechnerische Belastung der Stromverbraucher auf rund 0,16 ct/kWh. Der BNE lehnt die staatliche Förderung in dieser Form ab und fordert stattdessen eine marktwirtschaftliche Absicherungspflicht für Stromlieferanten.

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht die starke Konzentration der Zuschläge auf wenige große Energiekonzerne kritisch. Der Verband hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren eine Begrenzung der Zuschlagsmengen je Bieter gefordert. Das Ausschreibungsergebnis bestätigt aus Sicht des VKU seine Bedenken hinsichtlich des Wettbewerbs bei der Stromerzeugung.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur gab es einen intensiven Wettbewerb zwischen Kraftwerken und Stromspeichern. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) kritisiert die Ausschreibungsbedingungen dennoch als strukturelle Benachteiligung von Batteriespeichern. Nach § 12 StromVKG müssen Langzeitkapazitäten mindestens zehn Stunden ununterbrochen 80 Prozent ihrer installierten Leistung bereitstellen können. Für energiebegrenzte Technologien wie Batteriespeicher gilt zusätzlich, dass sie diese Anforderung jederzeit spätestens nach drei Stunden wieder erfüllen können müssen.

Die Bekanntmachung des zweiten Gebotstermins für Langzeitkapazitäten soll laut BNetzA am 10. November 2026 erfolgen. Der Gebotstermin selbst ist für den 29. Dezember 2026 vorgesehen.

EEG-Ausschreibungen: Mehr Solar-Gebote, Biomasse erneut unterzeichnet
In der Aufdach-Solarausschreibung stieg die eingereichte Gebotsmenge gegenüber Juni von 238 auf 347 MW. Für 296 MW ausgeschriebene Leistung gingen 177 Gebote ein. Nach Ausschluss von 34 Geboten über 58 MW lag das zulässige Gebotsvolumen knapp unter der ausgeschriebenen Menge. Die Bundesnetzagentur erteilte 143 Zuschläge über 288 MW. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert blieb mit 9,67 ct/kWh nahezu unverändert gegenüber 9,72 ct/kWh in der Vorrunde.

Die Biomasseausschreibung blieb dagegen deutlich unterzeichnet. Für 617 MW ausgeschriebene Leistung gingen 328 Gebote über 442 MW ein. Aufgrund der Unterzeichnung wurde die zuschlagsfähige Menge gesetzlich auf 80 Prozent des zulässigen Gebotsvolumens begrenzt. Die Bundesnetzagentur erteilte deshalb 244 Zuschläge über 319 MW. Der durchschnittliche Zuschlagswert betrug 18,75 ct/kWh. Rund 76 Prozent des bezuschlagten Volumens entfielen auf Bestandsanlagen mit Anschlussförderung, 24 Prozent auf Neuanlagen.

Fördermechanismen und Technologiewettbewerb
Während Solar- und Biomasseanlagen über das EEG für erzeugten Strom vergütet werden, erhalten die bezuschlagten Langzeitkapazitäten eine Vergütung für die Bereitstellung gesicherter Leistung. Weitere Ausschreibungen sind für 2027 und 2029 vorgesehen, teilweise mit anderen technischen Anforderungen.

Die erste Runde zeigt, dass formale Technologieoffenheit nicht zwangsläufig zu einem breiten Technologiemix führt. Die Konzentration der Zuschläge auf wenige Anbieter und das Fehlen von Speicherzuschlägen rücken die Ausgestaltung der Teilnahmebedingungen und den Wettbewerb zwischen den Technologien bei den kommenden Ausschreibungen in den Mittelpunkt.


© IWR, 2026


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