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Pressemitteilung Kanzlei Gide Loyrette Nouel

Windkraft in Frankreich: Zukunftsmarkt mit rechtlichen Klippen

Paris (iwr-pressedienst) - Noch ist Frankreich auf dem Gebiet der
Stromgewinnung aus Windenergie weitgehendes Neuland. Die EU-Richtline
77/2001/EG sieht vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten
EU-Stromverbrauch auf 22,1 Prozent erhöht wird. Um dieses Ziel zu
erreichen, gibt die Richtlinie entsprechende nationale Richtziele vor. Für
Frankreich ist bis zum Jahr 2010 eine Steigerung der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien von 15 Prozent (Basiswert von 1997) auf einen Anteil
von 21 Prozent vorgesehen.

Es ist zu erwarten, dass zur Realisierung dieses Richtwertes
insbesondere der Ausbau der Windkraftnutzung stark an Wachstumsdynamik
gewinnen wird. Im Zuge dieser Entwicklung dürfte sich die installierte
Windgesamtleistung von zur Zeit etwa 100 MW auf über 10.000 MW erhöhen.
Frankreich entwickelt sich daher für Projektentwickler,
Beteiligungsgesellschaften sowie Hersteller und Zulieferunternehmen zu
einem überaus interessanten und aussichtsreichen Markt.

Investoren, die in den noch jungen französischen Markt einsteigen
möchten, sehen sich jedoch mit zahlreichen rechtlichen Klippen und
administrativen Hindernissen konfrontiert. Erschwert wird ein rasches und
zielgerichtetes Vorgehen häufig durch eine Vielzahl der im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligenden Akteure und Behörden. Auf
welche Punkte es bei der Projektplanung und -abwicklung ankommt, ist daher
oft nur für juristische Experten einsichtig.

Die international tätige und auf dem Windenergiesektor erfahrene
Kanzlei Gide Loyrette Nouel, Paris, hat vor diesem Hintergrund eine
Bestandsaufnahme der rechtlichen Grundlage bei französischen Windprojekten
vorgenommen und in einem Leitfaden zusammengestellt. Die Studie
"Rechtliche Aspekte der Errichtung einer Windkraftanlage in Frankreich"
beleuchtet die wichtigsten Etappen der Errichtung eines Windparks in
Frankreich aus Sicht eines erfahrenen Praktikers. Dabei wird auf die
Gefahren und ihre möglichen Lösungen in verschiedenen Bereichen besonders
hingewiesen. „Bei unserer praktischen Arbeit müssen wir täglich
feststellen, dass Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Windprojekten in
Frankreich i.d.R. auf der fehlenden Kenntnis der rechtlichen Grundlagen
beruhen. Das derzeitige Niveau des französischen Windmarktes ist deutlich
niedriger ist als das vorhandene Potenzial. Wir möchten mit unserem
Leitfaden Projektentwicklern, Herstellern und Investoren die notwendigen
Basisinformationen vermitteln, auf deren Grundlage eine optimierte und
schnellere Projektabwicklung möglich wird“, so Véronique Fröding von der
Kanzlei Gide Loyrette Nouel.

Interessierte erhalten die Studie sowie weitere Informationen bei:

Frau RA’ Véronique Fröding
Kanzlei Gide Loyrette Nouel
26 Cours Albert 1er
75008 Paris
Tel: (+33) 1 40 75 36 09
Fax: (+33) 1 40 75 69 64
E-Mail : mailto:froding@gide.com
Internet: http://www.gide.com


Paris, den 25. Juni 2003


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die Kanzlei Gide Loyrette Nouel wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Frau Véronique Fröding,
Kanzlei Gide Loyrette Nouel, gerne zur Verfügung.

26 Cours Albert 1er
75008 Paris
Tel: (+33) 1 40 75 36 09
Fax: (+33) 1 40 75 69 64
E-Mail : mailto:froding@gide.com
Internet: http://www.gide.com



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