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Windenergie in Sachsen-Anhalt: OVG kippt Regionalplanung

Lippstadt (iwr-pressedienst) - Das OVG Magdeburg hat mit Urteil vom 11.11.2004 - 2 K 144/01 - die Festsetzung von Eignungsgebieten für die Nutzung der Windenergie im regionalen Entwicklungsprogramm der Landesregierung für den ehemaligen Regierungsbezirk Halle für ungültig erklärt. Fehlerhaft sei insbesondere, dass eine flächendeckende Untersuchung des gesamten Plangebietes entgegen den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts nicht erfolgt sei. Auch wäre zu beanstanden, dass hinsichtlich der verbleibenden Gebiete nur solche mit einer räumlichen Nähe zu vorhandenen Umspannwerken berücksichtigt worden seien. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

"Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für das gesamte Bundesland", so Fachanwalt für Verwaltungsrecht Franz-Josef Tigges von den Rechtsanwälten Engemann & Partner in Lippstadt. "Auch in den ehemaligen Regierungsbezirken Dessau und Magdeburg, die zusammen mit Halle die gesamte Landesfläche darstellen, sind im Rahmen der zeitgleich erfolgten Vorplanung dieselben Grundsätze angewandt worden. Das hat zur Folge, dass auch dort die sogenannte Konzentrationswirkung der Pläne faktisch aufgehoben ist. Auch soweit die Gemeinden auf der Grundlage der vorgelagerten Raumplanung eigene Flächennutzungspläne entwickelt haben, unterliegen diese denselben Bedenken."


Lippstadt, den 12. November 2004


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an Engemann & Partner wird freundlichst erbeten.

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