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Pressemitteilung Rechtsanwaltskanzlei Engemann und Partner

Verträge über Baukostenzuschüsse unwirksam: BGH stärkt Rechte der Windmüller

Lippstadt (iwr-pressedienst) - Mit einem soeben bekannt gewordenen und von der Branche mit Spannung erwarteten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Windmüllern gegenüber Netzbetreibern erheblich gestärkt (Az: VIII ZR 149/06). Das Gericht stellt fest, dass die verbreitete Praxis der Netzbetreiber, für den Netzanschluss von Windenergieanlagen einen sogenannten Baukostenzuschuss zu verlangen, rechtswidrig ist. Betroffen seien nämlich Maßnahmen des Netzausbaus - und dieser sei nach dem Gesetz allein Sache des jeweiligen Netzbetreibers. Im konkreten Fall hob das höchste deutsche Zivilgericht auch eine entgegenstehende vertragliche Regelung auf, weil diese wesentliche Grundgedanken des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) zuwiderlief. "Vor allem letzteres ist besonders erfreulich und greift weit über den Fall hinaus", so die Windenergieexperten der Rechtsanwaltskanzlei Engemann und Partner aus Lippstadt. "Viele Windmüller, aber auch Betreiber anderer Anlagen der erneuerbaren Energien, wie z. B. Biogasanlagen, haben sich in der Vergangenheit vor dem Hintergrund der unklaren Rechtslage dem erheblichen Druck der Netzbetreiber gebeugt und sind Verträge eingegangen, die der Sache nach Netzausbaukosten in noch wesentlich höherer Größenordnung auf die Anlagenbetreiber abwälzten. Auf die Netzbetreiber dürften damit Rückforderungen in Millionenhöhe zukommen."


Lippstadt, den 28. Juni 2007


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die Rechtsanwaltskanzlei Engemann und Partner wird freundlichst erbeten.


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