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Pressemitteilung Sterr-Kölln & Partner

Französische Windenergiebranche im Aufwind

Paris/Freiburg/Berlin (iwr-pressedienst) - Bereits am 29. März hat die französische Umweltministerin Delphine Batho den neuen französischen Stromkaufvertrag (contrat d’achat) angekündigt. Jetzt wurde er auch auf der Internetseite der EDF veröffentlicht.

Das neue Modell ermöglicht den vorzeitigen Abschluss des Stromkaufvertrages ab Erhalt der Netzanschlussvertrages (contrat de raccordement). Der Vertrag kann damit zu einem relativ frühen Zeitpunkt rechtsverbindlich abgeschlossen werden, tritt jedoch erst mit der Inbetriebnahme des Windparks in Kraft. Die Laufzeit des Tarifs beginnt auch weiterhin mit dem Zeitpunkt der industriellen Inbetriebnahme. Der frühzeitige Abschluss soll die Finanzierung von Windparkprojekten erleichtern. Sie waren seit 2012 durch das Verfahren über das Tarifdekret ins Stocken geraten.

Die EDF hatte in einem ersten Entwurf noch versucht, einige Regelungen des Stromkaufvertrages zu verschärfen. Das haben die französischen Branchenverbände verhindert. Neu ist jedoch ein kontradiktorisches Kontrollverfahren der Anlagen, dessen praktische Ausgestaltung noch Gegenstand weiterer Abstimmungen zwischen der EDF und der Branche sein wird.

Auch von gesetzgeberischer Seite hat die Branche Aufwind erhalten: Der französische Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) verkündete am 11. April seine Entscheidung zum französischen Energiewendegesetz (loi visant à préparer la transition vers un système énergétique sobre et portant diverses dispositions sur la tarification de l’eau et sur les éoliennes - sogn. "Loi Brottes") und deklarierte die Abschaffung der Windvorrangzonen (zone de developpement) sowie die Aufhebung der Verpflichtung, mindestens 5 Windenergieanlagen zu installieren, als verfassungsmäßig. Damit entfallen diese Hürden in der Projektentwicklung. Der Erhalt eines Kaufverpflichtungszertifikats ist nun nicht mehr daran geknüpft, dass der Windpark in einer solchen Zone liegt, oder dass – was erst seit kurzem gefordert wurde - mindestens 5 Anlagen errichtet werden.

"Wir freuen uns, dass die Branche nach einem schwierigen Jahr nun gesetzgeberischen Rückenwind erhält!", sagt Sibylle Weiler, Partnerin bei SK und Sterr Kölln & Partner. Da das Gesetz, das nun veröffentlicht werden kann, keine Übergangsregelungen enthält, werden die bestehenden Vorschriften noch Gegenstand von Anpassungen sein, um den Bezug auf die Windvorrangzonen aus den Texten zu streichen.


Sterr-Kölln & Partner ist ein interdisziplinäres Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Büros in Freiburg, Berlin und Paris. Ihre Schwerpunkte hat die Kanzlei in den Bereichen "Erneuerbare Energien" und "Energieeffizienz". Dabei kann sie auf über 15 Jahre Erfahrung bauen. Die Beratungskompetenz von Sterr-Kölln & Partner wird insbesondere von international tätigen Banken, Investoren, Projektentwicklern, Herstellern und Kommunen nachgefragt.


Paris/Freiburg/Berlin , den 15. April 2013


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an
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