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Pressemitteilung FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien

FGW-Regularien zum Standortgütenachweis nach EEG 2017

Berlin (iwr-pressedienst) - Der FGW - Fachausschuss Windpotenzial hat ergänzend zur Technischen Richtlinie TR 6 einen Anhang C zur Berücksichtigung von Änderungen des EEG 2017 beschlossen und veröffentlicht. Im EEG wird ein Nachweis der Standortgüte am WEA-Standort bezogen auf den Referenzertrag bereits zur Inbetriebnahme gefordert. Die TR6-Ergänzung beschreibt die Bestimmung der Standortgüte zur Inbetriebnahme gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017). Der Anhang wird auf der Internetseite der FGW e.V. kostenlos zum Download bereitgestellt.

Das Gesetz für den Vorrang von Erneuerbaren Energien 2017 ändert das Referenzertragsverfahren auf ein einstufiges System. Dabei wird unter anderem ein Nachweis der Standortgüte vor Inbetriebnahme der WEA verlangt. Dieser Nachweis soll auf einem Energieertragsgutachten gemäß der aktuellen Revision der TR 6 beruhen, welche die Bestimmung von Windpotenzialen und Energieerträgen an WEA-Standorten beschreibt.

Der Fachausschuss Windpotenzial hat den neuen Anhang C als Ergänzung zur aktuell gültigen Revsion 9 der TR 6 am 21.09.2016 verabschiedet. Er steht seit Oktober auf der FGW Webseite zum Download bereit. Eine neue Revision der TR 6 inklusive des Anhang C ist für Anfang 2018 geplant. Der neue Anhang C bezieht sich dabei auf das EEG 2017 und präzisiert die Berechnung des Standortertrags für den Nachweis der Standortgüte. Es wird beschrieben wie sich die Standortgüte aus dem Standortertrag und dem Referenzertrag bestimmen lässt. Zusätzlich wird eine Alternative für WEA ohne berechneten Referenzertrag nach EEG 2017 aufgezeigt sowie Anforderungen an den darzulegenden Prüfbericht beschrieben.

Zusätzlich zum Standortgütenachweis vor Inbetriebnahme soll im Auftrag des BMWi ein praxistaugliches Verfahren zur Überprüfung der Standortgüte nach Inbetriebnahme entwickelt und veröffentlicht werden. Der Abschluss des dazu bewilligten Projektes „Standortertrag“ und die Veröffentlichung dieser neuen Technischen Richtlinie ist für den 01.01.2018 geplant.

Mit den neuen Vorgaben der Anlage 2 des EEG 2017 müssen Betreiber von WEA einige Vorkehrungen treffen, um nach den fünf Jahreszeiträumen den Standortertrag ihrer Anlagen und damit die Standortgüte bestimmen zu können. Im Rahmen des Projektes wird erarbeitet, welche Betriebsdaten Betreiber von WEA vorhalten müssen, um die Ermittlung des Standortertrages nach 5, 10 und 15 Jahren zu gewährleisten. Eine Veröffentlichung, welche Betriebsdaten vorzuhalten sind, ist für Anfang 2017 geplant.

Eine weitere Maßnahme, die der Anpassung der Technischen Richtlinien an das EEG 2017 dient, ist die Veröffentlichung einer neuen Revision der TR 5 „Bestimmung und Anwendung des Referenzertrages“. Dabei wird der neue definierte Referenzstandort in das Verfahren zur Bestimmung des Referenzertrages mit aufgenommen. Die Veröffentlichung der Rev. 7 der TR 5 ist zum 01.01.2017 geplant.

Die FGW-Richtlinien TR 6 und die TR 5 können über die FGW-Homepage unter www.wind-fgw.de bestellt werden. Der Anhang C „Bestimmung der Standortgüte zur Inbetriebnahme gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017)“ steht unter http://www.wind-fgw.de/TR.html kostenlos zum Download zur Verfügung.


Berlin, den 8. Dezember 2016


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die "FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien" wird freundlichst erbeten.


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Tel.: +49 030/30 10 150 05-0
Fax: +49 030/30 10 150 05-1
E-Mail: mailto:info@wind-fgw.de


FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien
Oranienburger Straße 45
10117 Berlin

Internet: http://www.wind-fgw.de



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