BNK-Systeme: Klage von Wobben Properties gegen Lightguard vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen
Isernhagen - In dem Patentstreit zwischen der Wobben Properties GmbH, die die Patente für den Windenergieanlagenhersteller Enercon verwaltet, und dem BNK-Anbieter Lightguard GmbH gibt es eine Entscheidung: Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage der Wobben Properties GmbH erstinstanzlich abgewiesen.
Inhalt der Auseinandersetzung war das europäische Patent EP 1 984 622 B1, bei dem es um transponderbasierte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen geht. In dem Gerichtsverfahren sollte geklärt werden, ob das Lightguard-System eine Technologie nutzt, die den Patentanspruch von Wobben Properties verletzt. Das Landgericht Düsseldorf verneinte eine Verletzung des Patentanspruchs durch das von der Lightguard GmbH verwendete System.
„Wir freuen uns, dass das Gericht nach Prüfung unserer Technologie zu dem Ergebnis kam, dass keine Verletzungshandlung durch uns vorliegt. Wir erhoffen uns durch die Klärung auch eine noch bessere und intensivere Zusammenarbeit mit der Enercon-Gruppe“, so der Lightguard-Geschäftsführer Willi Lehmann.
Eine außergerichtliche Einigung im Vorfeld der Klage konnte nicht erreicht werden. Wie die Lightguard GmbH bereits früher mitgeteilt hatte, erfolgte die Entwicklung ihres transponderbasierten BNK-Systems in enger Abstimmung mit verschiedenen Patentanwälten, darunter auch einem Spezialisten eines Windenergieanlagenherstellers. Lightguard zeigte sich davon überzeugt, ein System entwickelt zu haben, das die im Patent genannten Ansprüche nicht berührt. Ein Angebot zur Lizenzannahme, das Wobben Properties vor der Klage an Lightguard übermittelt hatte, wurde von dem BNK-Anbieter daher aus diesem Grund abgelehnt. Darauf kam es zur Klage gegen Lightguard.
© IWR, 2026
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03.11.2022


