Entscheidung EU-Kommission: RWE erhält staatliche Milliarden für vorzeitigen Kohleausstieg
Essen - Die EU-Kommission hat die staatlichen Entschädigungszahlungen für den vorzeitigen Braunkohleausstieg gemäß des Kohleausstiegsgesetzes vom Juli 2020 freigegeben.
Nach dem Kohleausstiegsgesetz erhält RWE 2,6 Mrd. Euro, die gestaffelt bis 2030 ausgezahlt werden. Die staatliche Entschädigung, die gemäß dem Kohleausstiegsgesetz und dem öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen der Bundesrepublik und dem Unternehmen geregelt war, stand bis heute unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission, teilte RWE mit.
Seit Ende 2020 hat RWE gemäß dem Kohleausstiegspfad fünf Braunkohle-Kraftwerksblöcke sowie die Brikettierung in Frechen stillgelegt. Durch die 2022 erzielte politische Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und RWE war der Kohleausstieg im rheinischen Braunkohlenrevier auf 2030 vorgezogen worden.
Diese letzte vorgezogene Anpassung 2022 ist ohne weitere Entschädigungszahlungen erfolgt, aber in der Beihilfeentscheidung der EU-Kommission für RWE berücksichtigt.
© IWR, 2026
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