Node Energy: Automatisierte Abwicklung kommunaler Beteiligung an Wind- und PV-Anlagen entlastet Betreiber
Frankfurt am Main - Um die Akzeptanz von Wind- und Solarparks in Städten und Gemeinden zu steigern, wurde Anfang 2023 in § 6 EEG die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung von Kommunen auf Bestandsanlagen ausgeweitet.
Seitdem treffen immer mehr Kommunen vertragliche Regelungen mit Betreibern von Wind- und PV-Anlagen über eine feste Beteiligung an den erzeugten Strommengen. In der Praxis entstehen jedoch zwei bürokratische Herausforderungen für Betreiber, die zu einem hohen Bearbeitungsaufwand führen: die korrekte und rechtssichere Vergütung der Kommunen sowie die Abwicklung der Rückerstattungen bei den Netzbetreibern. Um den Aufwand für Betreiber zu minimieren, hat das Softwareunternehmen Node Energy eine Softwarelösung entwickelt, mit der die rechtssichere Abwicklung der Berechnung, Gutschriftenerstellung und Rückerstattung für Betreiber automatisiert wird.
Zunächst müssen für die Anwendung von § 6 EEG die von der erzeugten Strommenge abzuführenden Beträge für die Gemeinden anlagenscharf berechnet werden - in der Praxis sind das bei Windkraftanlagen unter Berücksichtigung des Umkreises von 2,5 Kilometern regelmäßig mehrere Kommunen pro Anlage, die anhand einer festen Verteilungsregel beteiligt werden müssen. Die je Anlage ermittelten Zuwendungsbeträge werden dann kumuliert und an die Gemeinden gutgeschrieben.
Wie die Praxis zeigt, wird es für die Betreiber bei der Rückerstattung der gezahlten finanziellen Beteiligungen durch die über 800 Netzbetreiber in Deutschland besonders aufwändig und kompliziert. Um den Rückerstattungsbetrag korrekt zu ermitteln, muss nämlich unter anderem eine stundenscharfe Betrachtung der Einspeisungen herangezogen werden.
Probleme bei der korrekten Berechnung der Gutschriften entstehen darüber hinaus auch, wenn bei der finanziellen Beteiligung „fiktive Strommengen“ nicht ausgeschlossen wurden. Diese fallen beispielsweise bei netzbedingten Abregelungen der Anlage an.
Des Weiteren sorgt die Einreichungsfrist für Rückerstattungen zum 28. Februar für im Vorjahr geleistete Gutschriften in der Praxis dafür, dass aufgrund der verzögert vorliegenden Daten als Abrechnungszeitraum nicht das übliche Kalenderjahr genutzt werden kann.
Node Energy fordert daher klare Regelungen für die praktische Abwicklung der Rückerstattung nach § 6 EEG im Sinne der Anlagenbetreiber und eine zügige Etablierung eines einheitlich definierten Prozesses durch die Netzbetreiber. Zudem sollten in gängigen Vertragsvorlagen fiktive Strommengen ausgeschlossen werden.
© IWR, 2026
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