Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
In Kraft getreten am: 10.12.2020
Das Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und anderer Vorschriften ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Novelle erhöht u.a. das Ausbauziel für Offshore-Windenergie von 15.000 auf 20.000 Megawatt (MW) (15 / 20 GW, Gigawatt) Leistung bis 2030. Im Jahr 2040 soll eine installierte Offshore-Windenergie-Leistung von 40 MW (40 GW) erreicht werden.
Sollte die PDF nicht angezeigt werden, können Sie diese hier herunterladen.