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EU-Parlament gibt grünes Licht für zentrale Reformen des Gas- und Strommarktes

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / FotoliaBrüssel, Belgien - Das Europäische Parlament hat mit deutlicher Mehrheit die neue Richtlinie und Verordnung für den Gas- und Wasserstoffmarkt angenommen. Die Regelungen, die dazu beitragen sollen, den Gassektor zu dekarbonisieren, betreffen unter anderem die Frage des Betriebs von Wasserstoffnetzen. Zugestimmt hat des Europäische Parlament auch einer Reform des Strommarktes.

Die Abgeordneten des EU-Parlamentes haben gestern (11.04.2024) Pläne gebilligt, die die verstärkte Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Gase, einschließlich Wasserstoff, auf dem EU-Gasmarkt erleichtern sollen. Die neue Richtlinie und die Verordnung über den Gas- und Wasserstoffmarkt zielen darauf ab, den Energiesektor der EU zu dekarbonisieren und die Produktion und Integration von erneuerbaren Gasen und Wasserstoff zu fördern.

Gasnetzbetreiber dürfen künftig Wasserstoffnetze betreiben
Das Legislativpaket im Gassektor spiegelt die wachsenden klimapolitischen Ambitionen der EU wider, wie sie im Europäischen Green Deal und dem Paket „Fit for 55“ dargelegt sind. Ziel der aktualisierten Richtlinie ist die Dekarbonisierung des Energiesektors. Die Richtlinie enthält unter anderem Bestimmungen über Verbraucherrechte, Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber, den Zugang Dritter und eine integrierte Netzplanung sowie unabhängige Regulierungsbehörden.

Die aktualisierte Verordnung soll durch hohe Tarifnachlässe darüber hinaus dazu beitragen, dass in die bestehende Erdgasinfrastruktur ein höherer Anteil von Wasserstoff und erneuerbaren Gasen integriert werden kann. Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Erleichterung der Beimischung von Wasserstoff zu Erdgas und erneuerbaren Gasen sowie eine stärkere Zusammenarbeit in der EU bei der Gasqualität und -speicherung.

Aus Sicht des Verbands der kommunalen Unternehmen (VKU) stellt die Entscheidung einen großen Erfolg für die Stadtwerke und für einen erfolgreichen Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland dar. „Eine unternehmerische Trennung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen hätte es vielen Stadtwerken nahezu unmöglich gemacht, eine investitionssichere Transformation der Gasinfrastruktur einzuleiten und damit die Produktion und die Verteilung von Wasserstoff zu organisieren. Zudem wäre den rund 1,8 Millionen Industrie- und Gewerbekunden, die in Deutschland am Gasverteilnetz angeschlossen sind, eine elementare Option genommen worden, ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren“, so ein VKU-Sprecher. Schließlich seien viele dieser Kunden, insbesondere im produzierenden Gewerbe, auch künftig auf gasförmige Energieträger angewiesen.“

Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament muss der Ministerrat die politische Einigung noch formal annehmen. Anschließend können Richtlinie und Verordnung des EU-Gas/H2-Binnenmarktpaketes im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann steht die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht an.

Parlament beschließt Reform des EU-Strommarktes
Zudem hat das EU-Parlament am gestrigen Donnerstag eine Reform des Strommarktes verabschiedet, die den EU-Strommarkt stabiler, erschwinglicher und nachhaltiger machen soll.

Die Maßnahmen, die aus einer Verordnung und einer bereits mit dem Rat abgestimmten Richtlinie bestehen, sollen die Verbraucher vor schwankenden Preisen schützen. Geregelt ist nun, dass die Verbraucher künftig das Recht haben werden, Verträge mit festen oder dynamischen Preisen abzuschließen und wichtige Informationen über die Optionen zu erhalten, die sie abschließen. Lieferanten soll es in Zukunft nicht erlaubt sein, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Die Abgeordneten haben auch dafür gesorgt, dass die EU-Länder den Versorgern verbieten können, die Stromversorgung von schutzbedürftigen Kunden zu unterbrechen, auch bei Streitigkeiten zwischen Versorgern und Kunden.

Außerdem sieht die Gesetzgebung "Contracts for Difference" (CfDs) oder gleichwertige Systeme mit denselben Auswirkungen vor, um Energieinvestitionen zu fördern. Bei einem CfD entschädigt eine Behörde den Energieerzeuger, wenn die Marktpreise zu stark sinken, zieht aber Zahlungen von ihm ein, wenn die Preise zu hoch sind.

CfDs können allerdings für alle Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen eingesetzt werden, unabhängig davon, ob sie aus erneuerbaren Energien oder aus Kernenergie stammen.

Die beschlossenen Regelungen sehen des Weiteren einen Mechanismus vor, um über eine Strompreiskrise zu beschließen. In einer Situation sehr hoher Preise und unter bestimmten Bedingungen kann die EU eine regionale oder EU-weite Strompreiskrise ausrufen, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, vorübergehende Maßnahmen zu ergreifen, um die Strompreise für KMU und energieintensive industrielle Verbraucher festzulegen.

Nach der Zustimmung des Parlaments muss auch der Rat die Gesetzgebung für den Strommarkt formell annehmen, damit sie in Kraft treten kann.


© IWR, 2024


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