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Belgische Regierung prüft staatliche Übernahme der Atomkraftwerke von Engie

© Engie© EngieBrüssel - Die belgische Regierung prüft eine staatliche Übernahme der Atomkraftwerke des französischen Energiekonzerns Engie und hat dafür zunächst einen Rückbaustopp für die Kernkraftwerke verhängt. Im Zuge des Prüfprozesses soll bewertet werden, ob die Nuklearanlagen künftig in staatliche Hand übergehen könnten.

Die mögliche Übernahme der teils mehr als 50 Jahre alten Reaktoren durch den Staat würde eine deutliche Abkehr von der bisherigen belgischen Ausstiegsstrategie aus der Kernenergie markieren. Der Energieversorger Engie zeigt wenig Interesse an einer langfristigen Weiterführung und setzt strategisch zunehmend auf erneuerbare Energien sowie Batteriespeicher.

Belgische Regierung prüft Übernahme sämtlicher Nuklearaktivitäten
Im Fokus der Prüfung steht nach aktuellen Angaben die mögliche Übernahme sämtlicher belgischer Nuklearaktivitäten des Konzerns, einschließlich der sieben Reaktoren, die derzeit von der Tochtergesellschaft Electrabel betrieben werden, davon mehrere bereits stillgelegt oder im Rückbau befindlich.

Grundlage des Prozesses ist zunächst eine unverbindliche Absichtserklärung zwischen Belgien und Engie. Im nächsten Schritt soll der Staat eine umfassende Due-Diligence-Prüfung der Nuklearaktivitäten durchführen.

Ein finales Grundsatzabkommen könnte bis Oktober 2026 erzielt werden. Eine mögliche Transaktion stünde anschließend noch unter regulatorischem Vorbehalt und müsste unter anderem von den zuständigen Atomaufsichtsbehörden genehmigt werden.

AKW-Abschaltungen: Fünf belgische Reaktoren bereits stillgelegt
Die meisten belgischen Reaktoren stammen aus den 1970er-Jahren. Von den insgesamt sieben Atomreaktoren des Landes sind derzeit fünf endgültig stillgelegt.

Den Anfang machte im September 2022 Doel 3 (1.056 MW brutto) nach 40 Jahren Betriebszeit. Grundlage war das belgische Atomausstiegsgesetz von 2003. Der Reaktor war zudem wegen Rissen im Reaktordruckbehälter seit Jahren umstritten.

Es folgte Tihange 2 (1.055 MW brutto) im Februar 2023, ebenfalls nach 40 Jahren Betriebszeit. Auch hier waren neben dem Atomausstiegsgesetz Materialrisse im Reaktordruckbehälter ein zentraler Kritikpunkt.

Im Jahr 2025 wurden drei weitere Reaktoren stillgelegt, die nach einer zehnjährigen Laufzeitverlängerung jeweils rund 50 Jahre in Betrieb waren. Dazu zählen Doel 1 (454 MW), Doel 2 (454 MW) und Tihange 1 (1.009 MW).

Laufzeitverlängerung für zwei belgische Atomkraftwerke nur mit staatlicher Unterstützung
Die beiden verbleibenden Atomkraftwerke Doel 4 (1.090 MW brutto) und Tihange 3 (1.089 MW brutto) sollen eine Laufzeitverlängerung um zehn Jahre bis 2035 erhalten und wären anschließend rund 50 Jahre in Betrieb.

Im Zuge umfangreicher Modernisierungs- und Sicherheitsmaßnahmen werden beide Anlagen in den kommenden drei Jahren (2026 bis 2028) jeweils für rund sieben Monate vom Netz genommen. Allein wegen der Modernisierung stehen die Reaktoren während ihrer 10-jährigen Laufzeitverlängerung insgesamt fast zwei Jahre (etwa 21 Monate) still.

Der Weiterbetrieb wird zudem über staatliche Unterstützungsmechanismen abgesichert, die von der EU-Kommission genehmigt wurden. Für den Betrieb wurde ein Gemeinschaftsunternehmen BE-NUC gegründet, an dem der belgische Staat zu 50 Prozent beteiligt ist. Die Modernisierungskosten der Atomkraftwerke werden auf 1,6 bis 2 Milliarden Euro geschätzt.

Zur Sicherung stabiler Einnahmen wurde ein Differenzvertrag (CfD) abgeschlossen. Dabei wird ein Referenzpreis festgelegt: Liegt der tatsächlich erzielte Marktpreis für den Atomstrom unter den Mindestpreis, gleicht der belgische Staat die Differenz aus; liegt er darüber, fließen die Überschüsse an den Staat.

Die Verantwortung für den Atommüll trägt der belgische Staat. Engie zahlt hierfür einen festen Pauschalbetrag von 15 Milliarden Euro, um künftige finanzielle Risiken durch steigende Entsorgungskosten abzudecken.

Die belgische Regierung stellt BE-NUC zudem Darlehen in Höhe von rund 580 Millionen Euro zur Deckung von Betriebsausgaben und Investitionen bis 2028 zur Verfügung. Ergänzend bestehen Schutzmechanismen gegen künftige gesetzliche Änderungen.

© IWR, 2026


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04.05.2026

 



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