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Enercon verliert Patentstreit vor indischem Gericht

Aurich, Berlin, Münster - Indische Gerichte haben Enercon in mehreren Fällen den Patentschutz aberkannt. Wie verschiedene Medien berichten, ging es in einem Rechtsstreit zwischen Enercon und dem Minderheitsgesellschafter des indischen Joint Ventures Enercon India Ltd. (EIL) um Patente von Enercon in Indien, die ansonsten weltweit geschützt sind. Der Minderheitsgesellschafter Mehra, ein Textilunternehmer aus Indien, klagte auf Herausgabe dieser Patente und bekam vom indischen Patentgericht Intellectual Property Appellate Board (IPAB) Recht. Laut einem Beitrag auf FAZ.Net seien die Patente aufgrund "mangelnder Erfindungshöhe" und "mangelnder Neuheit" für unwirksam erklärt worden. Enercon-Geschäftsführer Hans-Dieter Kettwig habe davon gesprochen, dass die indische Seite die Absicht verfolge, Enercons faktische Enteignung in Indien zu zementieren.

Enercon ist mit 56 Prozent Mehrheitseigner an EIL und habe sich dem FAZ-Artikel zufolge mit dem einstigen Partner Mehra (seit 1994) aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über die Wachstumsstrategie in Indien zerstritten. Auch die Bundesregierung sei mit dem Thema beschäftigt, da der ostfriesische Bundestagsabgeordnete Garrelt Duin (SPD) eine kleine Anfrage gestellt hat. In der Antwort hieß es laut der Ostfriesischen Nachrichten u.a., dass der Bundeswirtschaftsminister seinen indischen Amtskollegen mit einem Schreiben von Januar 2011 auf die Probleme der Firma Enercon aufmerksam gemacht habe. Der aktuelle Fall bedeutet, dass in Indien nun Enercon-Kerntechnologien für Wettbewerber zur Verfügung stehen. Enercon hatte bereits ab Mitte der 90er Jahre Patentstreitigkeiten in den USA mit dem dortigen Mitbewerber GE, die inzwischen beigelegt worden sind.

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07.02.2011

 



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