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REpower-Squeeze-out: Börsennotierung neigt sich dem Ende zu

Hamburg - Der Squeeze-out-Beschluss der REpower Systems SE wurde nun ins Handelsregister eingetragen. Wie das Unternehmen mitteilte beinhaltet der Beschluss der Hauptversammlung der vom 21. September 2011 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der REpower Systems SE auf die AE-Rotor Holding B.V. als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 142,77 je nennwertloser auf den Inhaber lautende Stückaktie. Mit der Eintragung in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der REpower Systems SE auf die AE-Rotor Holding B.V. übergegangen. Die Börsennotierung der Aktien der REpower Systems SE wird vor diesem Hintergrund voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre. Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung will die AE-Rotor Holding B.V. gesondert veröffentlichen.

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28.10.2011

 



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