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Trianel kritisiert Offshore-Gesetzentwurf: „Nicht zu Ende gedacht“

Aachen/Borkum - Der Geschäftsführer des Trianel Windparks Borkum, Klaus Horstick, begrüßt zwar den Gesetzesentwurf zur Entschädigung der Offshore-Windparkbetreiber, sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf. Das Gesetz, so Horstick, sei ein wichtiger erster Schritt, um ein Scheitern der Offshore-Industrie abzuwenden. Gleichzeitig kritisierte Horstick aber zwei Einzelregelungen, die offenkundig noch nicht zu Ende gedacht seien. Nachbesserungsbedarf bestehe vor allem im parlamentarischen Verfahren: „Die Schieflage der aktuellen Projekte in der Nordsee ist durch Fehlplanungen des verantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers verursacht. Dass der Gesetzesentwurf die Rechte der Parkbetreiber beschneiden soll, den Übertragungsnetzbetreiber auf Entschädigungsleistungen zu verklagen, halten wir für fragwürdig.“

Versorgung des Umspannwerks mit Dieselgeneratoren nötig?
Auch an einem weiteren Punkt fordert Trianel Nachbesserungen. Um Entschädigungen zu erhalten, müsse das parkinterne Umspannwerk auf See fertig gestellt sein. Die Errichtung dieses Umspannwerks ohne gesicherte Stromversorgung birgt aus Sicht des Unternehmens allerdings hohe Risiken. So müsse das Umspannwerk auf See permanent mit Strom versorgt werden, was für den Trianel Windpark Borkum bedeute, dass das Umspannwerk über den gesamten Winter durch dieselbefeuerte Notstromaggregate mit Strom versorgt werden müsste. „Das ist nicht nur betriebswirtschaftlich völlig unsinnig, sondern auch ökologisch fragwürdig", so Horstick. Für die Windparkbetreiber entstehe zudem ein weiteres Problem, da bei einer Unterbrechung der Energieversorgung durch die Generatoren die Gewährleistung des Herstellers gefährdet sei.

Nachbesserung mit redaktioneller Änderung möglich
Trianel sieht im laufenden Verfahren gute Chancen für eine Nachbesserung, da die Bundesregierung dem Gewährleistungsproblem bei der Errichtung der Windenergieanlagen bereits Rechnung getragen habe. Hier müssten als Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch auf See nur die Fundamente gesetzt sein." Mit einer redaktionellen Änderung des Textes kann die Gewährleistungsproblematik auch bei den Umspannwerken gelöst werden", so Horstick. Der Nachweis für die Betriebsbereitschaft der Anlagen könne auch anhand der fertig gestellten und abgenommenen Komponenten überprüft werden.

Innerparkverkabelung hat begonnen

Im Trianel Windpark Borkum wurde im August mit der sogenannten Innerparkverkabelung begonnen. Im Frühsommer hatte der Übertragungsnetzbetreiber Tennet angekündigt, den schriftlich zugesicherten Herstellungstermin für den Netzanschluss nicht einhalten zu können. Horstick: „Daraufhin mussten wir die Errichtung der Windenergieanlagen vom Sommer 2012 auf 2013 verlegen.“ Die Kosten für die Planänderung, die Lagerung der Windkraftanlagen und fortlaufende Bauzinsen machen nach Angaben des Unternehmens einen hohen zweistelligen Millionenbetrag aus.

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© IWR, 2012

07.09.2012

 



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