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Windenergie: Was das Oldenburger Funknavigations-Urteil für künftige Genehmigungs-Verfahren bedeutet

Münster – Der aktuelle Beschluss des Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg zum Thema Windenergie und Funknavigationsanlagen kann entscheidenden Einfluss auf künftige Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen (WEA) haben. Er hat gezeigt, dass Behörden nicht an die Einschätzung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) gebunden sind.

Das VG Oldenburg hat in seinem Beschluss vom 5. Februar 2014 einen Eilantrag der Deutschen Flugsicherung (DFS) abgelehnt. Die DFS wollte die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen verhindern. Zur Begründung führte sie die Beeinträchtigung von Funknavigationsanlagen an, welche von der BAF bestätigt wurde. Die zuständige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde hatte sich über das Urteil des BAF hinweggesetzt und die Genehmigung erteilt.

Beschluss des VG Oldenburg hat „bahnbrechende“ Wirkung

Der Beschluss des VG Oldenburg sei „bahnbrechend“, so Dr. Oliver Frank, Fachanwalt bei der Anwaltskanzlei Engemann & Partner, die an dem Gerichtsverfahren auf Seiten der Genehmigungsbehörde beteiligt war. Eine Genehmigungsbehörde sei bei ihrer Prüfung nun eindeutig nicht mehr an eine negative Einschätzung des BAF gebunden.

Es gab zwar bereits eine ähnliche Gerichtsentscheidung, jedoch war es nun der erste Fall, in dem sich die zuständige Behörde direkt über eine negative Einschätzung des BAF hinweggesetzt hatte. Der Beschluss des VG Oldenburg – der das Vorgehen der Behörde billigte – bedeutet somit auch, dass die zuständigen Behörden mögliche Störungen von Flugsicherungseinrichtungen selbst prüfen sollten, anstatt sich auf Urteile der BAF zu verlassen. Es drängt sich nun die Frage auf, ob DFS und BAF überhaupt abschließend und unvoreingenommen beurteilen können, ob eine mögliche Störung der Flugsicherheit durch den Bau einer solchen Windenergieanlage ausgeht. Denn BAF oder DFS haben gerade keinen Beurteilungsspielraum, der von der Genehmigungsbehörde hinzunehmen wäre.

Beschluss allerdings noch keine Grundsatzentscheidung
Da es sich vorliegend nur um einen Beschluss und kein Urteil des VG Oldenburg handelt, kann die Entscheidung noch nicht als Grundsatzentscheidung gewertet werden. Hierzu muss zunächst die Hauptverhandlung abgewartet werden. Allerdings führte das Gericht an, dass die Genehmigung der Behörde aller Voraussicht nach zu Recht erteilt wurde, was stark auf ein ähnliches Urteil im Hauptverfahren hindeutet. Ein solches Urteil hätte für zukünftige Verhandlungen zwar keine bindende, aber beispielhafte Wirkung, über das sich andere Gerichte normalerweise nicht leichtfertig hinwegsetzen.

Bedeutung des Beschlusses für Projektierer im Bereich Windenergie
Der Beschluss des VG Oldenburg hat bundesweit Bedeutung für WEA-Genehmigungsverfahren. So häuften sich nach Einschätzung der Rechtsanwälte von Engemann & Partner in jüngster Vergangenheit Fälle, in denen Genehmigungen für Windkraftanlagen aufgrund negativer Stellungnahmen des BAF abgelehnt wurden. Jetzt ist eine ungeprüfte Übernahme einer negativen Einschätzung des BAF ausgeschlossen. Für Projektierer bedeutet dies, dass sie Bauvorhaben von Windenergieanlagen in der Nähe von Funknavigationsanlagen wieder vermehrt in Betracht ziehen können.

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11.02.2014

 



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