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Bundestag verabschiedet EEG-Novelle

Berlin – Die heiß diskutierte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist im Bundestag verabschiedet worden. Mit der Regierungsmehrheit von SPD und Union stimmte der Bundestag dem Gesetz zu. Nun ist der Bundesrat wieder am Zug.

Auch im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag wurden wieder viele kritische Stimmen laut, doch nun befindet sich das Gesetz auf der Zielgeraden. Am 11. Juli befasst sich zwar auch die Länderkammer mit dem Thema, doch sie kann den Prozess durch die Einschaltung eines Vermittlungsausschusses höchstens verzögern. Das würde immerhin ein Inkrafttreten zum 1. August in Frage stellen.

Gabriel verteidigt Novelle

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) äußerte sich vor der Abstimmung im Bundestag zu der Novelle. Er sieht die Verabschiedung des EEG als „ersten Baustein, um die Energiewende in Deutschland wieder auf ein festes Fundament zu stellen“. Keineswegs würde die Novelle die Energiewende abwürgen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien dürfe laut Gabriel jedoch nicht nach dem Motto „je schneller, desto besser“ erfolgen, sondern sie müsse vielmehr nach dem Motto „je planbarer, desto besser“ stattfinden. Förderkürzungen seien notwendig, damit die erneuerbaren Energien Systemverantwortung übernehmen. Die Forderung der EU-Kommission, dass Deutschland Stromimporte aus erneuerbaren Energien besserstellen solle, bezeichnete er als inakzeptabel.

Krischer: Gabriel ist eine Abrissbirne für die Erneuerbaren
Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Oliver Krischer, übte hingegen scharfe Kritik an Gabriel und der Novelle. Für ihn ist die Reform eine klare „Abbruchveranstaltung“ für die Energiewende. Gabriel sei dabei die „Abrissbirne, die die erneuerbaren Energien in Deutschland kaputt macht.“ Zusätzlich kritisierte er auch EU-Energiekommissar Günther Oettinger. Dieser würde sich nicht für die erneuerbaren Energien einsetzen. Eindeutig erklärte Krischer, dass seine Partei der Novelle nicht zustimmt. Zahlreiche Inhalte des Gesetzes wie die Ausnahmeregelungen der Industrie sowie die Sonnensteuer würden das Ziel der Novelle verfehlen. „Die Sonnensteuer ist die dobrindtsche Ausländermaut in der Energiepolitik“, so Krischer.

VDMA ist kritisch bezüglich Eigenstromregelung

Das Urteil des Verbands deutscher Maschinen- und Anlagebaus (VDMA) zu dem EEG Beschluss fällt verhalten aus. Besonders kritisch sieht der Verband die Änderungen in der Eigenstromregelung und den Prüfvorbehalt im Bestandsschutz bis 2017: „Es war das erklärte Ziel der Großen Koalition, verlässliche Rahmenbedingungen in der Energiepolitik zu schaffen. Für die Betreiber der Eigenstromanlagen wurde dieses Ziel verfehlt“, erklärt VDMA-Präsident Dr. Reinhold Festge. Positiv würdigt er jedoch die Beibehaltung der Bagatellgrenze, die nun nicht zu einem bürokratischen Monster werden dürfte.

VKU fordert Verlässlichkeit bei den Rahmenbedingungen
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich den Beschluss. „Die EEG-Reform ist ein Paradigmenwechsel. Insbesondere mit der Direktvermarktungspflicht, der Einführung einer Mengensteuerung sowie der Anlage eines Ausschreibungsmodells werden die erneuerbaren Energien näher an den Energiemarkt herangeführt. Damit kann der bislang unkoordinierte Erneuerbare-Energien-Ausbau insgesamt besser geplant und gesteuert werden“ erklärt Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Neben Kritik an dem „aufgeweichten“ Bestandsschutz fordert Beck, dass die angestrebten Reformen nun durchgeführt werden und noch offene Punkte geklärt werden. „Die Stadtwerke brauchen endlich Verlässlichkeit bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen“, so Beck.

Rec Solar: Regierung und Bundestag setzen falsches Zeichen
Luc Graré, Senior Vice President von Rec Solar erklärt, dass die EEG-Reform die eigentlichen Ziel der Energiewende nicht berücksichtigt. Statt mit Klimaschutz und Abkehr von fossilen Energieträgern würde es mehr um die Verteilung der Kosten gehen. „Bundesregierung und Bundestag setzen mit der EEG-Reform heute ein falsches Zeichen“, so Graré.
Die Reform würde jedoch an der zukünftigen Vorteilhaftigkeit des Eigenverbrauchs von selbst produziertem Strom für viele Unternehmen und Privathaushalte nichts ändern. Graré beruft sich auf eine Studie von REC Solar zur Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Solaranlagen für den gewerblichen Eigenverbrauch. "Gerade Unternehmen in Branchen, die hohe Steuern und Abgaben auf eingekauften Strom zahlen, beispielsweise Supermärkte, können mithilfe des Eigenverbrauchs auch mit der neuen Gesetzgebung ihre Stromkosten senken und zum Klimaschutz beitragen", erklärt Gracé.

Weitere Informationen und Meldungen zum Thema:

EEG-Novelle: Was die EU-Kommission wirklich stört
EEG-Infos, Strompreise, EEG-Umlagebeträge, Industriebefreiung
© IWR, 2014

27.06.2014

 



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