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Netzagentur verteilt Offshore-Anschlüsse: In einem Nordseecluster wird es eng

Bonn - Die Bundesnetzagentur hat die erste Runde im Vergabeverfahren für den Netzanschluss von Offshore-Windparks durchgeführt. Während sechs Windparks wie beantragt angeschlossen werden können, reicht die Netzkapazität in einem Fall nicht aus. Nun konkurrieren die betroffenen Nordsee-Windparks um das geplante Anschlusskabel.

Bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Engpässen gekommen. Daher werden die Netzanschlüsse seit der Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) von der Bundesnetzagentur zugewiesen. In einem ersten Verfahren sind nun insgesamt 1.723 Megawatt (MW) Anschlusskapazität in verschiedenen Clustern in Nord- und Ostsee zur Verfügung gestellt worden. Das ist insgesamt ausreichend, da aktuell nur für 1.512 MW Offshore-Windleistung ein Anschluss beantragt wurde. In einem Einzelfall wird es jedoch trotzdem eng.

Über 1.000 MW Anschlusskapazitäten vergeben
Bis zum Stichtag 1. Oktober gingen bei der Bundesnetzagentur elf Anträge auf Zuweisung von Anschlusskapazitäten ein, wovon drei aus formalen oder sachlichen Gründen abgelehnt wurden. Genehmigt wurden sechs Anträge, die der Windparks Riffgat, Trianel Windpark Borkum, Borkum Riffgrund 1 und 2, Wikinger, sowie Arkona Becken Südost. Zusammengenommen beträgt die genehmigte Anschlusskapazität 1.062 MW.

Windparks Albatros und EnBW Hohe See müssen ins Rennen
Die Nordsee-Windparks Albatros (beantragte Kapazität: 316 MW) und EnBW Hohe See (beantragte Kapazität 496 MW) können jedoch nicht wie beantragt an die Leitung NOR-8-1 im Netzanschluss-Cluster 8 angeschlossen werden. Die freie Kapazität dieses Anschlusses beträgt lediglich 450 MW. Die Anschlusskapazität wird nun durch die Bundesnetzagentur versteigert, in einem einstufigen Versteigerungsverfahren bieten die Antragssteller auf die Anschlusskapazität.

Während das Versteigerungsergebnis für den Gewinner bindend ist, kann der Verlierer eventuell verbleibende Anschlusskapazitäten erhalten. Für die betroffenen Windparks bedeutet dies aber nicht das Aus, sie müssen sich jedoch um einen anderweitigen Netzanschluss bemühen, beispielsweise an einer anderen Leitung oder an ein ausländisches Netz, wie das der Niederlande.

Bundesnetzagentur zeigt sich zufrieden
Insgesamt zeigt sich die Bundesnetzagentur zufrieden mit dem ersten Vergabeverfahren. Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann: "Das von der Bundesnetzagentur festgelegte Verfahren zur Zuweisung von Offshore-Anbindungskapazität hat sich in der Praxis bewährt." Als Erfolg wertet die Bundesnetzagentur insbesondere die schnelle Umsetzung und das lediglich eine Versteigerung erforderlich war. "Auf Grund der ihnen vorliegenden Informationen nutzten Antragsteller die Möglichkeit, bereits ihre Anträge auf Kapazitätszuweisung an dem tatsächlichen Anschlusspotential auszurichten", so Homann weiter.

Weitere Informationen zur Offshore-Windenergie

Bundesnetzagentur regelt Anschluss von Offshore-Windparks
Informationen zum Offshore-Windparkt EnBW Hohe See
Informationen zum Offshore-Windparkt Albatros
© IWR, 2014

27.10.2014

 



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