PNE Wind: Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein
Cuxhaven – Im Zusammenhang mit der gescheiterten Hauptversammlung der PNE Wind AG hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. Nach Angaben von PNE Wind, richteten sich diese gegen den Rechtsanwalt des Unternehmens, dem Parteiverrat, Wahlbetrug und Urkundenunterdrückung vorgeworfen wurde. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt.
Wie die zuständige Staatsanwaltschaft Stade jetzt mitgeteilt hat, wird das Ermittlungsverfahren gegen den Rechtsanwalt der PNE WIND AG im Zusammenhang mit der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 nicht eröffnet. Dies geschah mangels eines hinreichenden Anfangsverdachts.
Hauptversammlung vertagt – Aufsichtsrat soll abgesetzt werden
Die Hauptversammlung der PNE Wind ist in der vergangenen Woche vertagt worden. Bis um Mitternacht lagen noch nicht alle Ergebnisse vor. Zudem sind nach Abschluss der Versammlung zwei Polizisten in der Kugelbakehalle erschienen, um die die Abstimmungsräume zu versiegeln. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht genau klar, gegen wen Ermittlungen aufgenommen wurden. Nach Beendigung der Hauptversammlung drängten Aktionäre der PNE Wind AG auf eine neue Einberufung und die Diskussion und Entscheidung über die Absetzung des gesamten Aufsichtsrates und eine Verkleinerung der Vergütungen für die Aufsichtsrats-Mitglieder. Antragsteller für das Hauptversammlungs-Einberufungsverlangen sowie für das Ergänzungsverlangen sind die Deutsche Balaton AG aus Heidelberg sowie deren Aufsichtsratsvorsitzender Thomas Zours.
Ermittlungen eingestellt
Wie PNE Wind jetzt mitgeteilt hat, wurden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den schweren Vorwürfen gegenüber dem Rechtsanwalt des Unternehmens mangels eines hinreichenden Anfangsverdachts eingestellt. „Die schweren Vorwürfe des Parteiverrats, des Wahlbetrugs und der Urkundenunterdrückung erwiesen sich demnach als ungerechtfertigt. Zugleich bedeutet dies, dass auch gegen keine weitere Personen der PNE WIND AG, seien es Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrates, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Die beschlagnahmten Beweismittel wurden wieder freigegeben“, so das Unternehmen in seiner Stellungnahme.
Vorwürfe nicht haltbar
Martin Billhardt, der Vorstandsvorsitzende der PNE Wind AG dazu: “Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zeigt ganz klar, dass die von Aufsichtsratsmitglied Frau Zielke und Herrn Thomas Knipp (Brunswick) gestellte Strafanzeige völlig haltlos war und damit einmal mehr der PNE WIND AG öffentlich und grundlos Schaden zugefügt wurde. Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche gegen die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH belaufen sich zunächst auf 6,2 Mio. Euro. Darüber hinaus prüfen wir die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen von insgesamt 17 Mio. Euro.“
PNE Wind lädt zu neuer Hauptversammlung
Der Vorstand der PNE Wind AG hat angekündigt, die Aktionäre „unter Berücksichtigung der Aktionärsinteressen und vor allem im Hinblick auf eine weiterhin erfolgreiche operative Entwicklung der Gesellschaft“ nun zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einzuladen. „Wir wollen eine Lösung, die eine erfolgreiche und reibungslose Entwicklung des operativen Geschäfts in den Mittelpunkt stellt“, so Martin Billhardt weiter.
Weitere Meldungen und Infos zum Thema:
PNE Wind AG: Aktionäre beantragen Absetzung des gesamten Aufsichtsrats
PNE Wind: Polizei versiegelt Räume nach Hauptversammlung
Zur Aktie von PNE Wind
Weitere Original-Nachrichten der PNE Wind AG
Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen


