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Aus für Bürgerwindenergie durch Ausschreibungsmodell?

Düsseldorf – Die festen Einspeisungsvergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland gelten als Garant für den stetigen Ausbau regenerativer Energien und den bisherigen Erfolg bei der Bürgerbeteiligung. Bei der Frage, was passieren wird, wenn diese Vergütungen im geplanten Regime der Ausschreibungen bei der Onshore-Windenergie wegfallen, sind sich die Experten einig.

Eine Studie der World Wind Energy Association (WWEA) und des Landesverbands Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) kommt zu dem Ergebnis, dass die Bürgerwindakteure im Windkraftsektor durch die geplanten Ausschreibungen benachteiligt werden. Alle in der Studie befragten Experten sehen die ehemals feste Einspeisungsvergütung als wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Bürgerenergie und bewerten die Umstellung auf Ausschreibungen negativ oder sogar sehr negativ.

Planungsunsicherheiten für kleine Windenergie-Projekte
Da bei geplanten Energieprojekten umfangreiche Vorleistungen und damit Risiken verbunden sind, seien kleinere bürgergetragene Projekte im Nachteil, meinen die Fachleute. Im Falle eines eventuellen Scheiterns könnten die Kosten nicht auf mehrere andere Projekte umgelegt werden, wie dies bei Großunternehmen möglich ist. Zudem gehen die die in der Studie befragten Bürgerwind-Experten nicht davon aus, dass der Umstieg von einer festen Vergütung auf Ausschreibungen im neuen EEG mit einer fairen Preissetzung einhergehen wird oder die Kosten auf Dauer sinken werden.

Internationale Erfahrung: Ausschreibungsmodell hemmt Bürgerenergie

Das Ausschreibungsmodell, welches in Deutschland 2017 eingeführt werden soll, ist in anderen Ländern wie Brasilien, Südafrika und im kanadischen Ontario bereits erprobt worden. Die Folge, so die WWEA, war eine hohe Marktkonzentration und damit eine Dominanz von multinationalen Konzernen in der Windbranche. Zudem sei dort seit Einführung der Ausschreibungen nicht ein Bürgerwindpark realisiert worden.

LEE NRW und WWEA mit bisherigen Erleichterungen bei Bürger-Windenergie nicht zufrieden
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) reagierte jüngst auf die Kritik am geplanten Modell und stellte Vereinfachungen vor. Das BMWi kündigte an, Bürgerenergieprojekten die Teilnahme an Ausschreibungen bereits vor der Einholung teurer Genehmigungen zu erlauben. Der LEE NRW und die WWEA kritisieren diese Regelung dennoch als völlig ungenügend und mahnen, dass Sonderregelungen generell keinen fairen Wettbewerb zwischen Bürgerprojekten und großen Akteuren herstellen könnten. „Wenn wir die Ziele der Energiewende ernst nehmen, vor allem aber auch die Ziele des bejubelten Pariser Klimaabkommens, dann brauchen wir deutlich mehr Dynamik beim deutschlandweiten wie auch beim globalen Ausbau der Windenergie. Dies kann nur mit einem Mehr an Bürgerenergie gelingen“, so Stefan Gsänger, Generalsekretär der WWEA.

Daher fordern die Verbände eine Ausnahme von Windenergieprojekten von bis zu 18 Megawatt (MW) vom geplanten Ausschreibungsmodell sowie eine Anhebung des bisher geplanten garantierten Ausbauvolumens für Windenergie von 2.000 MW auf 2.500 MW.

© IWR, 2016

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