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EEG 2016: On- und Offshore-Windbranche drängt auf Nachbesserungen

Frankfurt / Berlin - Der nun vorgelegte Referentenentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 (EEG 2016) hat in der gesamten Branche der Regenerativen Energiewirtschaft viel Kritik hervorgerufen. Speziell im Windenergie-Sektor werden unter anderem ausreichende bzw. planbare Ausbauziele und Rahmenbedingungen vermisst. Das gilt sowohl für den Onshore- als auch für den Offshore-Sektor.

Der Bundesverband Windenergie hatte bereits letzte Woche davon gesprochen, dass sich die Phase der Unsicherheiten über alle Technologien hinweg fest etabliere. Die ständigen Eingriffe würden die mittelständische Windbranche mit ihren 150.000 Beschäftigten gefährden. Nun folgen die Statements des VDMA, der sich neben der Windenergie auch zu den Bereichen Bioenergie und Wasserkraft äußert und der Arbeitsgemeinschaft Offshore-Windenergie (AGOW).

VDMA: Windenergie an Land nicht zum Puffer degradieren

Matthias Zelinger, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Power Systems, erklärte: "Wir begrüßen, dass die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nun wieder Fahrt aufnimmt, sind aber in Sorge um die Position Deutschlands als Leitmarkt für die Hersteller von Stromerzeugungsanlagen und für ihre breite Zulieferindustrie."

Zur Windenergie erläuterte Zelinger, dass das erst 2014 in Kraft getretene aktuelle EEG für Windenergie an Land einen Netto-Ausbaupfad von jährlich 2.500 Megawatt (MW) vorgebe, was zusammen mit dem Ersatz für abgebaute Anlagen über zehn Jahre gemittelt eine Marktgröße von etwa 4.000 MW bedeuten würde. Nun solle der Ausbau von Windenergie an Land jedoch zum Puffer werden, um das Zwischenziel bei erneuerbaren Energien für das Jahr 2025 (EE-Anteil Stromerzeugung: 40 bis 45 Prozent) nicht zu überschreiten. Zelinger kritisiert: „Der Gesetzentwurf sieht eine noch undefinierte Mindestausschreibungsmenge vor. Wenn Windenergie an Land wirklich in diese reaktive Rolle gedrängt werden soll, muss diese Mindestmenge wenigstens 2.500 Megawatt (brutto) betragen, um die Führungsrolle der deutschen Windenergiebranche zu erhalten."

VDMA fordert 900 MW Mindestausbau bei Offshore-Windenergie
Für die Windenergie auf See komme der Referentenentwurf der Forderung nach einem kontinuierlichen Ausbau näher, heißt es beim VDMA. Zum weiteren Ausbau der Offshore-Windindustrie und zur schnellen Senkung der Kosten sei aber ein jährliches Volumen von mindestens 900 MW erforderlich. Für die Hersteller von Bioenergie- und Wasserkraftanlagen bietet der Gesetzentwurf aus Sicht des VDMA keine Impulse. Das Potential dieser flexibel einsetzbaren Stromerzeuger für das zukünftige Energiesystem droht ungenutzt zu bleiben, so der Maschinenbau-Verband. Für Stromspeicher sind Regelungen zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch die EEG-Umlage vorgesehen. Diesen Ansatz bewertet der Verband positiv.

AGOW: 730 MW Offshore-Zubau jährlich sind zu wenig
Die Arbeitsgemeinschaft Offshore-Windenergie (AGOW) nimmt auch zum neu geplanten Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) Stellung: Dieses Gesetz ermögliche zwar die weitere Entwicklung der Offshore-Windenergie und den Bau neuer Offshore-Windparks, lasse aber gleichzeitig viele Chancen ungenutzt und müsse an einigen Stellen nachgebessert werden.

Zunächst geht es der Arbeitsgemeinschaft um die gesamte Ausbaumenge. Laut AGOW verhindert der strenge Ausbaudeckel von 15.000 MW bis 2030 und die entsprechenden Ausschreibungsmengen von 730 MW jährlich (ab 2021) die vollständige Realisierung von Kostensenkungspotenzialen. Vielmehr würden so Skaleneffekte und Innovationssprünge beschränkt. Mit einem Ausbaudeckel für erneuerbare Energien mache Deutschland sich in der Klimapolitik unglaubwürdig.

AGOW sorgt sich um zukünftige Netzanschlüsse
Voraussetzung für einen kontinuierlichen Ausbau der Offshore-Windenergie, für die Sicherung von Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Kostensenkungen ist vor allem der jährliche Zubau von Netzanschlusssystemen in Nord- und Ostsee. Uwe Knickrehm, Geschäftsführer der AGOW, fordert daher: „Bundesregierung und Übertragungsnetzbetreiber müssen für den rechtzeitigen Anschluss der Offshore-Windparks Sorge tragen.“ Dazu gehören vordringlich rechtzeitige Planungen und Auftragsvergaben. Nach dem WindSeeG soll in Zukunft die Betriebszulassung für Offshore-Windparks nach 20 Jahren auslaufen. Dabei sind die Windenergieanlagen schon heute für 25 Jahre zertifiziert, zukünftig wohl für noch längere Zeiträume. Diese willkürliche Beschränkung wird sich aus Sicht der AGOW bei Ausschreibungen in den Geboten niederschlagen und logischerweise die Kilowattstunde teurer machen.

Entschädigungen für hohe Offshore-Projektinvestitionen nicht geregelt

Zuletzt beklagt die Arbeitsgemeinschaft, zu der sich zahlreiche Betreiber und Projektierer von Offshore-Windparks zusammengeschlossen haben, die Pläne zur Überführung von bestehenden Projekten in das neue System ohne finanzielle Kompensation. Für zweistellige Millionenbeträge für Vor-Investitionen werde so möglicherweise kein Euro Entschädigung gezahlt. Knickrehm warnt, dass „ein solches Vorgehen negative Auswirkungen auf das Vertrauen in den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland haben kann – und zwar weit über den Energiesektor hinaus.“ Es geht darum, dass zahlreiche bereits genehmigte Offshore-Windparks in der deustchen Nord- und Ostsee im Rahmen der beiden für 2017 geplanten ersten Ausschreibungsrunden in Höhe von je 1.460 MW nicht zum Zuge kommen werden. Die Projekte sollen dann an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) übergehen. Ob und wie die Projektierer für die hohen getätigten Projektinvestitionen entschädigt werden sollen, ist bislang unklar. Es könnten Projekte mit rund 5.000 MW Leistung betroffen sein, so ein AGOW-Sprecher auf Anfrage von IWR Online.

© IWR, 2016

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