Rheinland-Pfalz kommt bei Energiewende voran
© FotoliaMainz - In Rheinland-Pfalz ist der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung seit 2011 kräftig gestiegen. Beim Ausbau der Windenergie setzt das Bundesland auch auf Erleichterungen beim Repowering.
Bei der Eröffnung des 11. Windenerergietages Rheinland-Pfalz an der Technischen Hochschule in Bingen zeigte Umweltstaatssekretär Griese die weiteren Perspektiven für die Windenergie auf.
Rheinland-Pfalz mit EE-Anteil von 48 Prozent an der Stromerzeugung
Die Energiewende bleibt für die Landesregierung in Rheinland-Pfalz aktuell und dringend. „Der global voranschreitende Klimawandel und die damit einhergehenden dramatischen Starkregenereignisse der vergangenen Wochen in vielen Teilen von Rheinland-Pfalz machen mehr als deutlich wie wichtig der weitere konsequente Ausbau der Erneuerbaren Energie für den Klimaschutz ist“, betonte Umweltstaatssekretär Thomas Griese bei der Eröffnung der 11. Windenergietage in Bingen. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromzerzeugung beträgt bereits 48 Prozent, 2011 waren es erst 17 Prozent.
Windkraftanlagen mit 3.400 MW Leistung in Rheinland-Pfalz
Zum 31. Dezember 2017 waren in Rheinland-Pfalz insgesamt 1.690 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 3.400 MW sowie rund 97.800 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von zirka 2.056 MWp installiert, erläuterte Griese. amit der Ausbau der Windkraft auch in Zukunft weitergehe, setze die Landesregierung verstärkt auf Erleichterungen beim Repowering, dem Ersatz älterer Windkraftanlagen durch wesentlich leistungsstärkere neue Anlagen an den vorhandenen Standorten.
Repowering: Erleichterungen im Planungsrecht - Vereinfachungen bei Kompensationszahlungen
Besonderes Augenmerk sei darauf auch im Rahmen der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV gelegt worden, betonte Griese. „Sofern im Standortbereich von Altanlagen, die mehr als zehn Jahre in Betrieb sind, eine Reduzierung von mindestens 25 Prozent der planungsrechtlich gesicherten Anlagen innerhalb des ursprünglichen Standortbereiches und eine Steigerung der Leistung mindestens um das Zweifache bewirkt wird, dürfen die Abstandsvorgaben um zehn Prozent also um 100 Meter unterschritten werden. Eine weitere Verbesserung ist die Anlagenzahl im räumlichen Verbund. Ersetzt eine einzelne Windenergieanlage bereits errichtete Windenergieanlagen, muss der Bau von nur zwei statt ansonsten drei Anlagen im räumlichen Verbund planungsrechtlich möglich sein“, so Griese weiter.
Drüber hinaus würden beim Repowering die Ersatzzahlungen für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes einfacher und rechtssicher geregelt. Erleichterungen ergeben sich schließlich auch bei den Auflagen des Naturschutzes. So kann ein bei der Altanlage bereits durchgeführtes Monitoring als Nebenbestimmung angerechnet werden.
© IWR, 2018
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