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Kritik am NRW-Gesetzesentwurf zum Ausbau der Windenergie

© Ingo Bartussek - Fotolia© Ingo Bartussek - FotoliaDüsseldorf - Die NRW-Landesregierung hat dem Bundesrat einen Gesetzesantrag zum Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zugeleitet. Er wird in der nächsten Sitzung des Bundesrates vorgestellt.

Der Gesetzesantrag für die Windenergie aus Nordrhein-Westfalen hat es in sich: Es geht um eine Verlängerung von Genehmigungsverfahren und eine Option für die Bundesländer, künftig pauschale und individuelle Abstände zu Windenergieanlagen festlegen zu können. Das sorgt für heftige Kritik.

NRW plant längere Genehmigungszeiträume und pauschale Abstandsvorgaben
Am kommenden Freitag (19. Oktober 2018) wird in der Bundesratssitzung ein Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zur Windenergienutzung vorgestellt. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, den Kommunen mehr Freiräume und Rechtssicherheit bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen zu geben. Dazu möchte NRW die Zurückstellungsmöglichkeit von Genehmigungsanträgen für Kommunen von einem auf zwei Jahre erhöhen. Darüber hinaus enthält der Gesetzesantrag eine Wiederbelebung der Länderöffnungsklausel. Diese soll es den Ländern ermöglichen, per Landesgesetz eigene Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und anderen Raumnutzungsfunktionen festzulegen. Diese Abstände richten sich bisher, wie bei anderen Industriebranchen auch, nach den Vorgaben des Immissionsschutzrechts und der Rechtsprechung.

Verband befürchtet schweren Schaden für Windenergie und die Energiewende
Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) kritisiert den Vorstoß aus NRW scharf und befürchtet, dass der Windenergieausbau in NRW bei Einführung pauschaler Abstände zusammenbrechen könnte: In Bayern, wo auf Basis der schon einmal gewährten Länderöffnungsklausel 2015 ein solcher Abstand mit der zehnfachen Anlagenhöhe eingeführt wurde, sei der Windkraftausbau heute fast komplett zum Erliegen gekommen. Mit ähnlich dramatischen Folgen wäre im dichter besiedelten und flächenmäßig kleineren NRW zu rechnen, wenn die Landesregierung hier ihren geplanten Abstand von 1.500 Metern einführen würde, so der LEE NRW.

„Statt neuer Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien brauchen wir ein klares Signal für die Energiewende. Die Windenergie an Land ist hier ein zentraler Baustein, ohne den die Energiewende nicht gelingen kann. Mit einem Kurs, mit dem sich einzelne Bundesländer aus dem gesamtgesellschaftlichen Großprojekt verabschieden, kann in gleichem Atemzug die Energiewende begraben werden. In diesem Sinne kann man nur an die anderen Landesregierungen appellieren, sich diesem unsolidarischen Vorhaben entgegenzustellen und den Bundesratsantrag klar abzulehnen“, so LEE NRW-Vorstand Reiner Priggen.

Besonders bezeichnend sei, dass NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart noch Ende September erleichterte Genehmigungsbedingungen für Industrie und Wirtschaft in NRW zugesagt habe, bei Genehmigungsverfahren für Windräder jetzt aber das genaue Gegenteil passieren solle. „Der Antrag ist damit ein offener Beleg, wie eine Zukunftsbranche mit 20.000 Arbeitsplätzen und hoher Wertschöpfung in NRW systematisch ausgebremst werden soll“, ergänzt Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW.

© IWR, 2018


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16.10.2018

 



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