Verband kritisiert: Neuer Windenergie-Erlass in NRW verunsichert Kommunen
Düsseldorf - Der im NRW-Landeskabinett verabschiedete Windenergie-Erlass kann keine pauschale Abstandsregelung von 1.500 Metern vorgeben. Das bekräftigt der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW).
Weder im Landesentwicklungsplan noch im Windenergie-Erlass können nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen solche Abstandsmaßgaben getroffen werden. Erst kürzlich habe sich auch bereits der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Münster, Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert, im Rahmen des Jahrespressegesprächs des OVG geäußert. Nach Auffassung Seiberts könne die NRW-Landesregierung nur Empfehlungen aussprechen, da es sich in der Sache um Bundesrecht handelt.
Sollten sich Kommunen in NRW dennoch darauf verlassen, riskieren sie gravierende Planungsfehler und letztlich die Unwirksamkeit der entsprechenden Flächennutzungsplanung insgesamt, befürchtet der LEE NRW.
© IWR, 2026
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