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BNetzA bestätigt Netzreserve für 2025/2026 – Fortschritte im Netzausbau zeigen Wirkung

© Adobe Stock© Adobe StockBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Netzreservebedarf für das Winterhalbjahr 2025/2026 und 2027/2028 bestätigt. Trotz sinkendem Bedarf an Netzreservekraftwerken bleibt die Netzreserve ein zentrales Element für die Sicherstellung des stabilen Betriebs des deutschen Übertragungsnetzes. Was bedeutet das für Unternehmen und Netznutzer?

Um die Netzstabilität und damit die Versorgungssicherheit auch in kritischen Situationen zu gewährleisten, setzen die ÜNB im Bedarfsfall gezielt Kraftwerke zum Redispatch ein und wirken so drohenden Leitungsüberlastungen entgegen. Sind gesicherte, marktbasierte Kraftwerkskapazitäten zur Durchführung von Redispatchmaßnahmen nicht in ausreichendem Maße vorhanden, greifen die ÜNB dabei auf Netzreservekraftwerke zurück. Diese Kraftwerke stehen den ÜNB zur Verfügung, da das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Möglichkeit vorsieht, Erzeugungsanlagen, die der Betreiber stillzulegen beabsichtigt, vorrübergehend betriebsbereit zu halten, wenn dies zur Gewährleistung der Systemsicherheit erforderlich ist.

Netzreservebedarf 2025/2026 sinkt auf 6.493 MW – Fortschritte beim Netzausbau wirken
Die Bundesnetzagentur hat jetzt den erforderlichen Netzreservebedarf für die kommenden Winterhalbjahre 2025/2026 und 2027/2028 offiziell bestätigt. Für das Winterhalbjahr 2025/2026 wird ein Netzreservebedarf von insgesamt 6.493 MW benötigt, was einen Rückgang von etwa 7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet (6.947 MW im Winter 2024/2025). Diese Anpassung spiegelt laut BNetzA die Fortschritte im Netzausbau und die damit verbundene Entlastung des Stromnetzes wider. Ergänzend wird regelmäßig der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter ermittelt. Für den Winter 2027/2028 wird der Netzreservebedarf auf 6.525 MW prognostiziert, was geringfügig über dem Bedarf des Winters 2025/2026 liegt.

„Die Netzreserve bleibt bis auf weiteres wichtig, um den sicheren Betrieb des Übertragungsnetzes zu gewährleisten“, so BNetzA-Präsident Klaus Müller über den Netzreservebedarf.

Mit 5.149 MW wird ein großer Teil der Netzreserve von 6.493 MW für den Winter 2025/2026 von inländischen Netzreservekraftwerken gedeckt, während 1.344 MW durch ausländische Kraftwerke bereitgestellt werden. Auch in den kommenden Jahren werden die Übertragungsnetzbetreiber erneut ausländische Kraftwerksbetreiber zur Teilnahme an der Netzreserve auffordern.

Weniger Redispatch dank Netzausbau und methodischen Verbesserungen – Verbraucher profitieren
Ein weiterer Aspekt der aktuellen Netzreserveplanung betrifft die Berechnungen für Redispatch-Maßnahmen, die kurzfristig zur Entlastung des Stromnetzes erforderlich sind. Für den Winter 2025/2026 wird die prognostizierte Redispatchmenge mit 17 TWh angegeben, was einen Rückgang von etwa 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt (ca. 25 TWh). Diese Reduktion resultiert nach Angaben der BNetzA aus methodischen Verbesserungen in den Berechnungen sowie dem fortschreitenden Netzausbau. Ein Rückgang entsprechend den Prognosen wird dazu beitragen, dass die Kosten für Redispatchmaßnahmen sinken und damit Netznutzerinnen und Netznutzer finanziell entlastet werden, so die BNetzA.

Hintergrund Redispatch: Reserven für die Netzsicherheit
Die Netzreserve dient als Sicherheitsmechanismus, um Überlastungen im Netz zu vermeiden.

Trotz der Fortschritte im Netzaufbau und der Reduzierung des Netzreservebedarfs bleibt die Netzreserve ein entscheidendes Element für die langfristige Stabilität des deutschen Stromnetzes. Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des immer noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Im Falle eines drohenden Engpasses wird die Erzeugung in bestimmten Netzbereichen reduziert und gleichzeitig in anderen Bereichen gesteigert.
Dieser „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit marktbasierten Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden.
Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Diese Kraftwerke werden ausschließlich auf Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber und außerhalb des Strommarktes eingesetzt.
Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken. Die Kosten für die Vorhaltung der Kraftwerke und deren Abrufkosten sind Bestandteil der Gesamtredispatchkosten und werden über die Netzentgelte refinanziert.


© IWR, 2025


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28.04.2025

 



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