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EU verbindet Strom, Emissionshandel und Industriepolitik zu neuer Wachstums- und Transformationsstrategie

© EU Kommission© EU KommissionBrüssel/Berlin – Die Europäische Kommission stellt ihre Energie-, Klima- und Industriepolitik strategisch neu auf. Mit dem am 17. Juli 2026 vorgestellten Electrification Action Plan und der parallel veröffentlichten Reform des europäischen Emissionshandels (ETS) verbindet sie den Ausbau der Elektrifizierung erstmals systematisch mit einer umfassenderen CO2-Bepreisung.

Mit dem EU-Ziel einer stärkeren Elektrifizierung zur Dekarbonisierung weitet die EU ab 2028 den bisherigen Emissionshandel (EU ETS) mit dem neuen EU ETS2 auf Gebäude, Straßenverkehr und weitere Brennstoffverwendungen aus. Deutschland bereitet derzeit mit der Reform des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Wärme und Verkehr den Übergang auf das EU ETS2 vor.

EU entwickelt Emissionshandel weiter – Ausbau der Elektrifizierung und CO2-Bepreisung im Fokus
Nach Angaben der Europäischen Kommission stammen inzwischen rund 70 Prozent des europäischen Stroms aus heimischen CO2-armen Energiequellen. Gleichzeitig stagniert der Anteil von Strom am Endenergieverbrauch seit Jahren bei rund 23 Prozent. Mit dem Electrification Action Plan soll dieser Anteil bis 2040 auf 46 Prozent steigen. Im Mittelpunkt stehen die verstärkte Elektrifizierung von Industrie, Gebäuden und Verkehr sowie der weitere Ausbau der Stromnetze und elektrischer Technologien wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Batteriespeicher.

Parallel entwickelt die Kommission den Emissionshandel zu einem zentralen Instrument der Transformation weiter. Seit seiner Einführung im Jahr 2005 hat das EU-Emissionshandelssystem nach Angaben der Kommission Einnahmen von über 270 Milliarden Euro erzielt, die in Innovationen, die Dekarbonisierung der Industrie und die Modernisierung des Energiesystems investiert wurden. Künftig soll der Emissionshandel Investitionen in klimafreundliche Technologien stärker unterstützen und damit zugleich Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz fördern.

Deutschland bereitet Übergang zum EU ETS2 vor – Novellierung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Deutschland beteiligt sich seit dem Start des europäischen Emissionshandelssystems im Jahr 2005 am Handel mit Emissionszertifikaten für die Stromerzeugung und energieintensive Industrie. Die Zahl der verfügbaren Zertifikate ist begrenzt und sinkt schrittweise. Unternehmen müssen ihre CO2-Emissionen durch den Erwerb von Zertifikaten abdecken, deren Preis sich am europäischen Markt bildet.

Für die Bereiche Wärme und Verkehr führte Deutschland mit dem Ende 2019 verabschiedeten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) einen eigenen, nationalen Emissionshandel (nEHS) ein, der am 1. Januar 2021 startete. Zunächst galt ein Festpreissystem: Von 2021 bis 2025 konnten Unternehmen Zertifikate zu einem gesetzlich festgelegten, jährlich steigenden Festpreis erwerben – eine echte Versteigerung fand noch nicht statt. Seit 2026 werden die nationalen Zertifikate erstmals innerhalb eines gesetzlich festgelegten Preiskorridors von 55 bis 65 Euro je Tonne versteigert.

Nach der bisher noch geltenden Rechtslage sollte der Preiskorridor nur eine Übergangsphase sein: Ab 2027 sollte sich der Preis im nationalen System eigentlich frei am Markt bilden, gekoppelt an den Preis des EU ETS. Grund für diese ursprüngliche Zeitplanung war, dass parallel ab 2027 das neue europäische Emissionshandelssystem für Gebäude, Verkehr und kleine Industrieanlagen (EU ETS2) mit eigener Abgabepflicht und Versteigerung starten sollte – das nationale System sollte dann möglichst nahtlos daran anschließen.

Die EU hat den Start dieser regulären Handelsphase des EU ETS2 – also mit tatsächlicher Abgabepflicht und Versteigerung auf europäischer Ebene – inzwischen um ein Jahr auf 2028 verschoben (Verordnung (EU) 2026/667 vom 11. März 2026). Die bisherige Berichtsphase des EU ETS2 läuft entsprechend bis einschließlich 2027 weiter, ohne dass dort schon Zertifikate versteigert oder Abgaben fällig werden.

Um die dadurch entstehende Lücke im deutschen System zu schließen, hat das Bundesumweltministerium (BMUKN) am 3. Juli 2026 einen Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des BEHG vorgelegt. Er setzt den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Mai 2026 um: Statt wie ursprünglich vorgesehen 2027 zur freien Preisbildung überzugehen, soll der nationale CO2-Preis auch 2027 stabil im bestehenden Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne bleiben. Der Entwurf regelt zudem die Fortführung der Verkaufs- und Nachkaufmöglichkeiten für Zertifikate im Jahr 2027 sowie die rechtliche Kopplung der ab 2027 noch im nationalen System verbleibenden Brennstoffmengen an den künftigen EU-ETS2-Preis.

Ziel bleibt die schrittweise Überführung des nationalen Systems in das ab 2028 geltende EU ETS2: Für Brennstoffemissionen, die ab 2028 vom europäischen System erfasst werden, entfallen dann die Berichts- und Abgabepflichten im nationalen System.

Wachstums- und Transformationsstrategie: EU baut den Emissionshandel zum sektorübergreifenden Steuerungsinstrument aus
Mit der gleichzeitigen Vorlage des Electrification Action Plans und der ETS-Überarbeitung verbindet die Europäische Kommission den Ausbau der Elektrifizierung erstmals systematisch mit der Weiterentwicklung des Emissionshandels. Gemeinsam sollen beide Instrumente Investitionen in klimafreundliche Technologien lenken, die Transformation von Industrie, Wärme und Verkehr beschleunigen sowie Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz gleichermaßen stärken.

Die Einführung des EU ETS2 markiert einen weiteren Entwicklungsschritt des europäischen Emissionshandels. Während Stromerzeugung und Industrie bereits seit 2005 dem EU ETS unterliegen, beginnt für Wärme und Verkehr nun der Aufbau eines europaweiten CO2-Marktes. Die getrennte Einführung beider Systeme trägt den unterschiedlichen Transformationsständen der Sektoren Rechnung: Während der Stromsektor bereits seit zwei Jahrzehnten über den Emissionshandel gesteuert wird und seine Emissionen deutlich reduziert hat, stehen Wärme und Verkehr noch am Beginn dieses Transformationsprozesses.

Mit der Ausweitung der CO2-Bepreisung auf nahezu alle energiebedingten Emissionen entwickelt sich der Emissionshandel damit schrittweise von einem Instrument für Energie und Industrie zu einem sektorübergreifenden Steuerungsinstrument der europäischen Energie-, Klima- und Industriepolitik.

© IWR, 2026


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20.07.2026

 



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