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Pressemitteilung FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien

FGW-Projekt Standortertrag – Neue Richtlinie Anfang 2018

Berlin (iwr-pressedienst) - Nach den ersten Ausschreibungsrunden gemäß EEG 2017 befinden sich die ersten Projekte in der Realisierungsphase. Für diese Projekte gilt das einstufige Referenzertragsverfahren und damit auch die neue Definition des Standortertrages, welcher nach fünf, zehn und 15 Jahren überprüft werden soll. Im Rahmen des vom BMWi geförderten Projektes Standortertrag arbeitet die FGW an einer Richtlinie, auf deren Grundlage die Überprüfung des Standortertrags durchgeführt werden kann. Die Veröffentlichung der neuen TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ ist für Anfang des nächsten Jahres geplant.

Grundlegende Teile der Richtlinie wie die Anforderungen zur Datenvorhaltung und die Kategorisierung der Statuscodes wurden bereits von den zuständigen Fachausschüssen bestätigt und veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen sollten die Branche auf die kommenden Anforderungen der neuen Richtlinie vorbereiten. Das Verfahren zur Berechnung des Standortertrags selbst befindet sich hingegen noch im Entwurfsstadium und wird von einem gemeinsamen Arbeitskreis der Fachausschüsse Leistungskurve und Windpotenzial ausgearbeitet. Die Kommentierung und Verabschiedung des Richtlinienentwurfes soll durch beide Fachausschüsse bis zum Ende des Jahres durchgeführt werden.

Der momentane Entwurf sieht eine Untergliederung in ein vereinfachtes sowie ein detailliertes Verfahren vor. Welches Verfahren Anwendung findet, hängt von der zeitlichen Verfügbarkeit der betrachteten Windkraftanlage ab, welche sich über die Kategorisierung der Statuscodes ermitteln lässt. Das vereinfachte Verfahren wird bei einer Verfügbarkeit über 97 % angewendet. Hierbei werden die eingespeisten Energiemengen, sowie die durch das Einspeisemanagement und optimierte Vermarktung verursachten entgangenen Erträge berücksichtigt. Sollte die Verfügbarkeit unter 97 % liegen, wird das detaillierte Verfahren angewendet. Dabei werden zusätzlich die entgangenen Erträge durch technische Nichtverfügbarkeit berücksichtigt. Das Berechnungsverfahren für die entgangenen Erträge durch technische Nichtverfügbarkeit wird sich im Wesentlichen auf die anlagenspezifischen Leistungs- und Gondelanemomerdaten stützen.

Laut EEG 2017 soll der Standortgütenachweis von einer nach DIN EN ISO IEC 17025 zur Anwendung der TR 10 akkreditierten Institution erstellt werden. Mit den ersten Akkreditierungen unter Berücksichtigung der Richtlinie ist dann etwa ab Februar 2018 zu rechnen.

Die bereits erfolgten Veröffentlichungen sowie weiterführende Informationen zum Projekt Standortertrag finden Sie unter
http://www.wind-fgw.de/Projekt_Standortertrag.html.


Berlin, den 7. September 2017


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien wird freundlichst erbeten.


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E-Mail: mailto:info@wind-fgw.de


FGW e.V. Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
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10117 Berlin

Internet: http://www.wind-fgw.de



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