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Pressemitteilung Enersys Gesellschaft für regenerative Energien mbH

Erfolg für Windbranche vor Bundesverwaltungsgericht - EnerSys siegt in höchster Instanz gegen Land Baden-Württemberg -

Erfolg für Windbranche vor Bundesverwaltungsgericht
- EnerSys siegt in höchster Instanz gegen Land Baden-Württemberg -

Bietigheim-Bissingen (iwr-pressedienst) - Naturschutzrechtliche Belange
alleine sind in der Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen nicht
ausreichend für die Ablehnung einer Baugenehmigung. Zudem sind
Stellungnahmen der Naturschutzbehörde entgegen der Auffassung der
Vorinstanz voll gerichtlich überprüfbar. Zu dieser Auffassung gelangte das
Berliner Bundesverwaltungsgericht im Verfahren der EnerSys GmbH gegen das
Land Baden-Württemberg. Streitsache war die Errichtung von vier
Windkraftanlagen durch die EnerSys GmbH auf der Lützelalb bei Lauterstein,
Baden-Württemberg. Damit wird die bisherige Genehmigungspraxis bestätigt.
Die Berliner Richter heben in ihrer Entscheidung vom 14.12.01 das Urteil
des Verwaltungsgerichtshof Mannheim vom 20. April 2000 auf und verweisen
das Verfahren an ihn zurück. Die Mannheimer Richter hatten im "Fall
Lauterstein" die naturschutzrechtliche Ablehnung als bindend für die
Entscheidung der Behörde gewertet und damit den Privilegierungstatbestand
für Windkraftanlagen faktisch außer Kraft gesetzt. Die Begründung des
Bundesverwaltungsgerichts wird Anfang nächsten Jahres erwartet.

"Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und belohnt uns für den
langwierigen Weg durch drei Instanzen. Hätte das Urteil des VGH
Rechtskraft erlangt, wären die Folgen für die Branche fatal gewesen, da
bereits einige Genehmigungsverfahren mit Hinweis auf das Mannheimer Urteil
ins Stocken geraten waren" unterstreicht EnerSys-Geschäftsführer Dr.
Hartmut Brösamle die Bedeutung für die gesamte Windkraftbranche.


Hintergrund:

Dem Urteil ging ein bislang in der Genehmigungspraxis für
Windkraftanlagen beispielloser Rechtsstreit voraus. Nahezu sechs Jahre
dauerte der Streit um vier Windkraftanlagen auf der Lützelalb. Nach einem
fast zwei Jahre dauernden Genehmigungsverfahren wurde im Juni 1998 trotz
Zustimmung des Gemeinderates Lauterstein und des Landratsamtes Göppingen
die Bauvoranfrage durch das Regierungspräsidium Stuttgart überraschend
abgelehnt. Das daraufhin angerufene Verwaltungsgericht gab der Klage der
EnerSys GmbH gegen die Ablehnung der Bauvoranfrage statt. Gegen dieses
Urteil ging das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof
Mannheim in Berufung. Die Mannheimer Richter wiederum stimmten der
Berufungsklage zu und verfügten - ohne nähere Begründung - die
Nichtzulassung der Revision, wogegen die EnerSys beim
Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegte. Diese Nichtzulassung
wiederum kassierte das Bundesverwaltungsgericht im März dieses Jahres.

Eine im Oktober 1999 an den Landtag von Baden-Württemberg eingereichte
Petition wurde erst im Juni 2000 abschließend behandelt und mit Verweis
auf das Urteil des VGH Mannheim abgelehnt. Das Land hatte zuvor trotz
zweimaliger Ermahnung eine Stellungnahme verweigert und somit eine
Vertagung der Verhandlung auf einen Termin nach dem VGH-Urteil erwirkt.
Kurz zuvor hatten sich die energiepolitischen Sprecher aller Fraktionen
noch bei einer Ortsbegehung für das Projekt ausgesprochen.


Bietigheim-Bissingen, den 14. Dezember 2001


Veröffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar an die Enersys
Gesellschaft für regenerative Energien mbH wird freundlichst erbeten.


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In der Pressedatenbank recherchierbar unter http://www.iwrmailservice.de

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Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herrn Dr. Hartmut Brösamle,
Enersys Gesellschaft für regenerative Energien mbH, gerne zur Verfügung.
Flößerstr. 60
74321 Bietigheim-Bissingen
Tel: 07142/ 77 81-0
Fax: 07142/ 77 81-99
E-mail: mailto:broesamle@enersys.nevag.de



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