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Pressemitteilung Enersys Gesellschaft für regenerative Energien mbH

Erneutes Skandalurteil gegen Windpark Lauterstein - VGH Mannheim ignoriert Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts - Verfahren verkommt zur Posse

Bietigheim-Bissingen (iwr-pressedienst) - Im vom
Bundesverwaltungsgericht wegen Verfahrensfehlern an den VGH Mannheim
zurückverwiesenen „Fall Lauterstein“ haben die Mannheimer Richter am
Mittwoch morgen ein nicht mehr nachvollziehbares Urteil gefällt: Im
Verfahren zwischen dem klagenden Ingenieurbüro für Windparkplanung, der
EnerSys GmbH aus Bietigheim-Bissingen, und dem Land Baden-Württemberg um
die Erteilung eines Bauvorbescheids für vier Windkraftanlagen auf der
Lützelalb bei Lauterstein, ist die umstrittene Ablehnung des
Bau-vorbescheids unter offensichtlicher Ignorierung der Vorgaben des
Bundesverwaltungsgerichts neuerlich für rechtens erklärt worden.

In der Verhandlung am 15.10.02 sorgte der 8. Senat unter dem
Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Schmidt für ein Kuriosum. Das
Bundesverwaltungsgericht hatte ihm in seinem Urteil vom 14.12.2001 den
„Fall Lauterstein“ zur neuerlichen Bearbeitung zurückverwiesen, da der 8.
Senat die Ablehnung des Bauvorbescheids im April 2000 nicht stichhaltig
begründet hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass
eine Ablehnung des Windparks nur unter Nachweis einer Verunstaltung des
Landschaftsbildes möglich sei, eine bloße Beeinträchtigung reiche nicht.
Trotzdem entschied der VGH nun nach einer im Vergleich zum April 2000
nahezu deckungsgleichen Verhandlung erneut – die Berliner Vorgabe
missachtend – gegen die Erteilung des Bauvorbescheids.

„Eindeutiger hätte das Urteil der höchsten deutschen Gerichtsinstanz
nicht ausfallen können“, erklärt Dr. Hartmut Brösamle, Geschäftsführer der
EnerSys GmbH. „Die Berliner Entscheidung kam einer Ohrfeige für den VGH
Mannheim gleich – und nun, knapp zehn Monate später, entscheidet der
gleiche Senat unter demselben Vorsitzenden exakt noch einmal so - und
begeht nach unserem Eindruck dabei die gleichen Verfahrensfehler. Das ist
ein unglaublicher Vorgang.“

In der Tat war die Verhandlung nach dem gleichen Muster wie jene vor
zwei Jahren verlaufen. Anstatt sich ein umfassendes Bild von der
Einsehbarkeit des vorgesehenen Standorts zu machen, suchten die Richter
nur einen einzigen Aussichtspunkt auf - den gleichen wie beim letzten Mal
-, konstatierten, dass „alles wie gehabt aussieht“ und erklärten die
Begutachtung für abgeschlossen. Die von Berlin geforderte „eingehende
Abwägung zwischen naturschutzrechtlichen und bauplanerischen Aspekten“ und
„ausführliche Darlegung der Verunstaltung“ wurde offenkundig ignoriert.

Der Rechtsanwalt der EnerSys GmbH, Matthias J. Seipel, hatte zuvor
mehrere Beweisanträge gestellt. Durch eine umfassende Begutachtung der
Landschaft sollte festgestellt werden, dass der Standort aus dem vom VGH
als Grund für die Ablehnung angeführten Naturschutzgebiet „Kaltes Feld“
nur von wenigen Wanderwegen einsehbar ist und zudem wesentliche
Vorbelastungen im Naturschutzgebiet vorliegen. Das Gericht akzeptierte
noch im Verhandlungssaal unter Verzicht auf die vorgeschlagene Begehung
alle von der EnerSys GmbH in den Beweisanträgen gemachten Feststellungen
als richtig. Ob sie in der Urteilsfindung Berücksichtigung fanden, ist
nach dem Verlauf der Verhandlung zweifelhaft und bleibt bis zur
offiziellen Urteilsbegründung noch offen. Nach der Urteilsverkündung
erklärte Dr. Brösamle: „Das Gericht erkennt also offiziell entsprechend
den Beweisanträgen an, dass die Windkraftanlagen nur aus wenigen Bereichen
einsehbar wären, verschafft sich keinen persönlichen Eindruck von der den
Windpark umgebenden Landschaft und entscheidet anschließend dennoch, dass
die Anlagen das Gebiet in nicht hinnehmbarer Art und Weise verunstalten.
Der sich uns bereits in der ersten Verhandlung aufdrängende Eindruck, dass
der VGH Mannheim ein politisch gesteuertes Urteil gegen Windkraftanlagen
in Baden-Württemberg gefällt hat, wurde somit nachdrücklich bestätigt.“

Die EnerSys GmbH wird nun erneut den Weg zum Berliner
Verwaltungsgericht antreten müssen. Angesichts der protokollierten Beweise
und offenkundigen Verfahrensmängel können sich die Richter des
Bundesverwaltungsgerichts ein eigenes Bild machen und, anders als im
Dezember 2001, auch direkt eine abschließende Entscheidung treffen. Für
den Ausbau der Windkraftnutzung in Baden-Württemberg ist das Urteil ein
Rückschlag, da mehrere Verfahren anhängig waren. „Wir sind jedoch
zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die in unseren Augen
unrechtmäßige Blockade des Windparks endgültig aufheben wird“, blickt Dr.
Brösamle den weiteren Auseinandersetzungen optimistisch entgegen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
EnerSys Gesellschaft für regenerative Energien mbH
Flößerstraße 60, 74321 Bietigheim-Bissingen
Michael Böhm, Tel: 07142/ 77 81-11, Fax –99



Bietigheim-Bissingen, den 16. Oktober 2002


Veröffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar an die Enersys
Gesellschaft für regenerative Energien mbH wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Michael Böhm,
Enersys Gesellschaft für regenerative Energien mbH, gerne zur Verfügung.
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