Begrenzte Ausnahme: Windkraftanlagen dürfen nachts mehr Strom produzieren
München - Die Bundesregierung ermöglicht Betreibern von schallreduzierten Windkraftanlagen, bis zum 15. April 2023 nachts mehr Windstrom zu produzieren. Genehmigungsrechtliche Auflagen zu Schall und Schatten vorübergehend gelockert werden. Darauf weist Dezibel Engineering GmbH hin.
Grundlage hierfür ist der neue §31k des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Damit will der Gesetzgeber einen Beitrag leisten, um die Stromkosten zu senken und die Versorgungssicherheit zu erhöhen.
Voraussetzung für den Betrieb ist ein Änderungsanzeige. „Eine mögliche Erhöhung von bis zu 4dB der Schallleistung bedeutet, dass die meisten Windenergieanlagen auch nachts offen laufen dürfen. Das steigert den Ertrag deutlich und ist aufgrund der aktuellen Energiekrise für einen begrenzten Zeitraum zumutbar“, erklärt Achim Fischer, Geschäftsführer des Ingenieurbüros Dezibel.
Dezibel Engineering empfiehlt den Betreibern, die Nachbarschaft aktiv und rechtzeitig über eine Änderung auch mit Blick auf die begrenzte Zeit (bis 15.04.2023) zu informieren, um die Akzeptanz zu erhöhen.
© IWR, 2026
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