Bundesnetzagentur legt Höchstwerte neu fest: Höchstwerte 2026 für Windenergieanlagen an Land und Solar-Dachanlagen sinken leicht
Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und Solar-Dachanlagen für das Jahr 2026 festgelegt.
Die Werte liegen leicht unter denen des laufenden Jahres: Für Windenergie an Land wird der Höchstwert demnach auf 7,25 ct/kWh gesenkt (2025: 7,35 ct/kWh), für Solar-Dachanlagen auf 10,00 ct/kWh (2025: 10,4 ct/kWh).
„Die neuen Höchstwerte setzen einen Rahmen, mit dem sich viele Bieter an den Ausschreibungen beteiligen können. Die Höchstwerte sind gegenüber dem Vorjahr geringer ausgefallen“, erklärte BNetzA-Präsident Klaus Müller. Grund für die Anpassung seien die gesunkenen erwarteten Stromgestehungskosten und das hohe Wettbewerbsniveau in den letzten Ausschreibungen, so Müller.
Die Festlegung soll verhindern, dass die Werte ohne Anpassung auf die deutlich niedrigeren gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes fallen, die für die meisten Anlagen nicht auskömmlich wären. Die Höchstwerte gelten für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten und kommen erstmals bei den Gebotsterminen am 1. Februar 2026 zur Anwendung.
In die Neubestimmung flossen laut BNetzA die gesunkenen erwarteten Stromgestehungskosten und die Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunden ein. Ohne die erneuten Festlegungen wären die Höchstwerte auf die deutlich niedrigeren im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Werte zurückgefallen. Diese wären für die meisten Anlagen nicht auskömmlich gewesen, so die BNetzA.
Für Solar-Freiflächen- und Innovationsausschreibungen wurden keine neuen Höchstwerte festgelegt. Hier gelten die gesetzlichen Obergrenzen: Für Solar-Freiflächen bildet sich der Höchstwert aus den Ergebnissen der letzten drei Ausschreibungsrunden, für Innovationsausschreibungen liegt er bei 7,13 ct/kWh. Laut BNetzA zeigen die bisherigen Ausschreibungsergebnisse, dass zu diesen Werten ein hohes Wettbewerbsniveau möglich ist.
Höchstwerte dienen als Obergrenze für Gebote und sollen sowohl auskömmliche Preise sicherstellen als auch überhöhte Gebote vermeiden, die nicht den tatsächlichen Stromgestehungskosten entsprechen. Anfang 2026 wird die Bundesnetzagentur prüfen, ob auch für Biomasse- und Biomethanausschreibungen neue Höchstwerte erforderlich sind.
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