DUH klagt gegen Total Energies: Urteil zur Verbrauchertäuschung mit vermeintlicher Klimaneutralität
Berlin - Das Landgericht Düsseldorf hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Total Energies wegen der vermeintlichen „Klimaneutralität“ ihres „CO2-kompensierten Heizöls“ stattgegeben.
Das Urteil ist das erste in den juristischen Verfahren der DUH gegen irreführende Werbeversprechen, in denen auf der Basis unglaubwürdiger Klimaschutzprojekte behauptet wird, Produkte seien „klimaneutral“, so die Deutsche Umwelthilfe.
„Total Energies konnte die Verbraucher nur deshalb so dreist täuschen, weil Landes- wie Bundesregierung keinen wirklichen Verbraucherschutz betreiben. Liebe Ministerinnen Lemke und Gorißen: So wird das nichts mit dem Klimaschutz, wenn Sie zulassen, dass Verbrauchern eingeredet wird, mit 40 Euro Ablasszahlung an einen Ölkonzern pro Jahr lasse sich eine Ölheizung klimaneutral betreiben“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Resch.
Der Energiekonzern Total Energies darf nun nicht mehr wie bisher sein Heizöl als „CO2-kompensiert“ bewerben.
Die DUH hatte gegen TotalEnergies Klage erhoben, da es gleich zahlreiche Gründe gab, die eine CO2-Kompensation völlig unglaubwürdig erschienen ließen. Dazu hat sich die DUH umfangreiche Informationen über eines der von Total Energies genutzten Kompensationsprojekte, ein Waldschutzprojekt im Amazonasgebiet Perus, beschafft und ausgewertet. Diese Dokumente bewiesen, dass von einer tatsächlichen CO2-Kompensation nicht die Rede sein kann. Hinzu kam, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher unzureichend über die angeblichen Kompensationen informiert worden sind.
Laut DUH bewerben Handelsunternehmen und Industrie zunehmend Produkte und Dienstleistungen als „klimaneutral“, „klimapositiv“ oder mit ähnlichen Begriffen. Tatsächlich verschweigen die Unternehmen entweder ganz oder teilweise, wie sie die angebliche CO2-Kompensation erbringen oder verweisen auf fragwürdige Kompensationsprojekte, an die nur ein in der Regel niedriger Geldbetrag fließt. CO2-Emissionen würden dagegen kaum eingespart.
Die DUH begrüßt daher die Abstimmung des Binnenmarkt-Ausschusses (IMCO) im EU-Parlament für ein mögliches Verbot von Umweltaussagen wie „klimaneutral“. Die Abstimmung über die ECGT-Richtlinie am 28. März 2023 könnte damit ein großer Schritt sein zum EU-weiten Verbot von falschen Klimaneutralitätsversprechen, so die DUH.
© IWR, 2026
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