EnWG-Novelle: Ampel-Parteien wollen Abregelung von Grünstrom mit Auktionsmodell reduzieren

Berlin - Die Bundestags-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben kurzfristig einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem eine neue Regelung zum Umgang mit abgeregelten Grünstrommengen in die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgenommen werden soll.
Ziel der Regelung ist es, mit Hilfe von Auktionen die Nutzung von ansonsten abgeregelter Grünstromerzeugung anzureizen. Zuschaltbare Lasten wie zum Beispiel Power-to-Heat-Anlagen oder Elektrolyseure könnten mit diesen regenerativ erzeugten Strommengen dann Wasserstoff oder Wärme produzieren. Auf diesem Weg könnten auch andere Sektoren vom Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ profitieren.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den eingebrachten Änderungsantrag und betont grundsätzlich alle Maßnahmen zu unterstützen, die eine Nutzung von regenerativen Strommengen ermöglichen, die ansonsten wegen strombedingter Engpässe nicht erzeugt worden wären. Gleichzeitig weist der BDEW aber auch auf Knackpunkte hin, die aus Verbandssicht bestehen.
Die geplante detaillierte Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 13k EnWG) sieht ein Auktionsmodell vor. Demnach sollen die Übertragungsnetzbetreiber die in Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugten Strommengen in täglichen Ausschreibungen an die Betreiber von zusätzlichen zuschaltbaren Lasten versteigern. Auch für Verteilnetzbetreiber der 110 kV-Spannungsebene ist eine Regelung vorgesehen. Hierzu seien aber noch verschiedene grundlegende Fragen unter anderem durch die Bundesnetzagentur zu klären. Deshalb sei nicht absehbar, ob dies ein in der Praxis erfolgreiches Instrument sein werde. So sei das relevante Kriterium der „Zusätzlichkeit“ noch nicht näher definiert, betont der BDEW.
Sehr wichtig ist es aus BDEW-Sicht, dass die Betreiber von Stromverteilnetzen adäquat in das System und die erforderlichen Kommunikationsstränge einbezogen werden. Ganz grundsätzlich muss die Energiebranche bei so komplexen Instrumenten unbedingt umfassend einbezogen werden, fordert der BDEW.
„Nur wenn die energiewirtschaftliche Praxis und Erfahrung unserer Branche umfassend konsultiert wird, lassen sich Wirkung und Erfolgsaussichten eines solchen Vorhabens angemessen bewerten. Das gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der Komplexität unseres Energiesystems“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae.
© IWR, 2023
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