Fraunhofer IEE Studie: Flächen für Wind-Vorranggebiete in Schleswig-Holstein reichen nicht aus
Kassel - Die in Schleswig-Holstein bislang ausgewiesenen zwei Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie nicht aus, um die für 2038 gesteckten Klimaziele zu erreichen.
Zurückzuführen ist dies auf die in Schleswig-Holstein angewendete sogenannte „Rotor-in-Planung“ und die deutlich größeren modernen Windenergieanlagen. Unterm Strich wären nach jetzigem Stand mit diesen Anlagen die ausgewiesenen Wind-Vorranggebiete nur zur Hälfte. Das sind die Kernergebnisse einer Studie des Fraunhofer IEE im Auftrag des Bundesverbands Windenergie Schleswig-Holstein (BWE SH).
Bei der Rotor-in-Planung darf das Rotorblatt nicht über die ausgewiesenen Flächen hinausragen. Im Gegensatz dazu beziehen sich die von der Bundesregierung geforderten zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung auf eine "Rotor-out Planung", was bedeutet, dass die Rotoren auch über die Flächengrenzen hinausragen dürfen.
Zusätzlich wird die Nutzbarkeit der Flächen in Schleswig-Holstein durch Abstandsvorgaben zwischen den Windenergieanlagen und Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Gesamthöhe der Anlagen eingeschränkt. In Schleswig-Holstein müssen Windenergieanlagen die fünffache Gesamthöhe der Anlage als Abstand zu Wohngebäuden im Innenbereich einhalten. Zu Wohngebäuden im Außenbereich ist die dreifache Gesamthöhe vorgeschrieben. „Diese Vorgaben beschneiden die Flächen so stark, dass moderne, wirtschaftlich relevante Windenergieanlagen nur begrenzt nutzbar sind“, so Dr. Carsten Pape, Leiter Szenarien und Systemmodellierung beim IEE über den Windenergie-Ausbau in Schleswig-Holstein.
© IWR, 2026
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