Genehmigungsstau und Windausbau: UKA und Partner einigen sich mit Behörde vor Gericht
Meißen - Überlange Verfahren und in der Folge fehlende Genehmigungen von Windenergieprojekten haben sich in den letzten Jahren zu einem großen Bremsklotz für den Ausbau der Windenergie und die Umsetzung der Energiewende entwickelt.
Nach Rechen der Deutschen Umwelthilfe steckte gegen Mitte des Jahres allein in Mecklenburg-Vorpommern ein Potenzial von 10.000 Megawatt an Erneuerbaren Energieprojekten in Genehmigungsprozessen fest - jeweils rund 5.000 MW Photovoltaik- und Windenergie an Land.
Der Wind- und Solarparkentwickler UKA meldet jetzt für drei Gerichtsprozesse eine gütliche Einigung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde. In den Vergleichen verpflichtet sich das für die Genehmigungen zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) noch im Jahr 2023 über die Genehmigung von drei Windparks an Standorten in Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden. Die Einigungen seien möglich geworden, weil das OVG Greifswald verdeutlicht habe, dass die Untätigkeit in den Verfahren nicht begründet gewesen seien, so UKA.
Die Behörde behielt sich vor, die Vergleiche zu widerrufen. Es seien weitere Entscheidungsträger einzubeziehen. Wird widerrufen, wird das OVG laut UKA bescheinigen, dass die Verzögerungen der Genehmigungen rechtswidrig waren.
In den drei am 5. September 2023 verhandelten Gerichtsverfahren ging es um die fertig geplanten aber seit 2018 beziehungsweise 2019 nicht genehmigten Windparks Herzberg-Granzin I und II sowie Passow. Sie sollen in Mecklenburg-Vorpommern errichtet werden und könnten nach Angaben von UKA zusammen rund 85.000 Haushalte mit Strom versorgen. Geplant wurden sie von UKA und den Kooperationspartnern KWE New Energy und WEMAG beziehungsweise EEM.
„Bei UKA und unseren Kooperationspartnern sind wir erleichtert, dass wir jetzt zumindest die Aussicht auf eine baldige Genehmigung unserer Windparks haben. Das macht die vier Jahre, die wir auf den Bescheid der Behörde gewartet haben, nicht wett. Aber das geht in die richtige Richtung“, so die Leiterin der Genehmigungsabteilung bei UKA Nord Gabriele Necke. UKA will sich jetzt mit den Verantwortlichen in der Politik darüber austauschen, wie der massive Genehmigungsstau in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam gelöst werden kann.
Die drei verhandelten Untätigkeitsklagen sind Teil von insgesamt zwölf, die UKA, teilweise mit Kooperationspartnern zusammen, bis zum Sommer 2023 beim OVG Greifswald eingereicht hat. In Mecklenburg-Vorpommern dauern Windpark-Genehmigungen laut Fachagentur Wind an Land mit 32,8 Monaten vor Hessen bundesweit mit am längsten. Laut Gesetz müssten Behörden in der Regel nach maximal sieben Monaten über Windpark-Anträge entscheiden.
© IWR, 2026
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