Mehr Tempo beim EE-Ausbau: Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur schnelleren Genehmigung von Wind-und Solaranlagen vor

Berlin - Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Die Koalition hat daher jetzt den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort beschlossen.
Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfes ist es, das Tempo bei Genehmigungsverfahren im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie durch Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten wesentlich zu erhöhen.
Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegt.
Zentrales Element des Gesetzentwurfes ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird. Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden.
Die im letzten Jahr überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, die geeignet sind, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen.
© IWR, 2025
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