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Nationale Kraftwerksstrategie: Stromumlage für Gaskraftwerke kommt erst in den 2030er-Jahren

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Berlin - Zur Förderung des Neu- und Umbaus von Gaskraftwerken im Rahmen der jetzt vereinbarten Kraftwerksstrategie plant die Bundesregierung Medienberichten zufolge eine neue Umlage auf den Strompreis. Diese soll sich nach Angaben aus dem politischen Raum auf eine kleine Nachkommastelle belaufen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck stellte zudem klar, dass die neue Umlage nicht unmittelbar auf die Verbraucher zukommt, sondern von einem Zeitraum in den 2030er-Jahren auszugehen sei. Zudem stellte er in Aussicht, dass bis dahin andere Umlagen, die derzeit auf den Strompreis erhoben werden, wegfallen könnten. Fragen nach den genauen Mehrkosten der neuen Umlage für den Neu- und Umbau der Gaskraftwerke bezeichnete Habeck daher als Spekulation.

Die Bundesregierung plant im Zuge der Kraftwerksstrategie die Ausschreibung von insgesamt 12.500 MW (12,5 GW) an Kraftwerkskapazität auf Gas- bzw. Wasserstoffbasis und 500 MW an Langzeitspeichern. In einer ersten Säule sollen zeitnah 5.000 MW (5 GW) an neuen H2-ready-Gaskraftwerken und 2.000 MW (2 GW) an umfassenden H2-ready-Modernisierungen ausgeschrieben werden, die als Beitrag zur schnellen Dekarbonisierung des Kraftwerksparks ab dem 8. Jahr ihrer Inbetriebnahme / Modernisierung auf den Betrieb auf grünen oder blauen Wasserstoff gemäß Nationaler Wasserstoffstrategie umstellen müssen. Hinzu kommen 500 MW an reinen Wasserstoffkraftwerken, die sofort mit Wasserstoff laufen (Wasserstoffsprinter) und 500 MW Langzeitspeicher.

In einer zweiten Säule sollen dann noch einmal neue Gaskraftwerke mit einer Leistung von 5.000 MW (5 GW) ausgeschrieben werden, die insbesondere in Dunkelflauten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten sollen. Diese sollen eine „Brücke“ in einen umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmechanismus darstellen, der ab 2028 operativ sein soll.

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10.07.2024