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Offshore-Windenergie Flächen: BSH veröffentlicht erstmals Entwürfe zur Eignungsprüfung

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Hamburg - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat im Rahmen der Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung die Entwürfe zur Eignungsprüfung von drei für die Errichtung von Offshore-Windparks vorgesehenen Flächen veröffentlicht.

Die Flächen N-3.7 und N-3.8 liegen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee, etwa 30 bis 40 km nördlich der Insel Borkum. Die Fläche O-1.3 in der deutschen AWZ der Ostsee befindet sich etwa 40 km nordöstlich der Insel Rügen. Nach den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 des BSH sollen die drei Flächen im Jahr 2021 von der Bundesnetzagentur ausgeschrieben und versteigert werden. Die Inbetriebnahme ist dann für das Jahr 2026 vorgesehen.

Das BSH hat die Eignung der drei Flächen auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes geprüft. Nach Einschätzung des BSH sind die Flächen nach der vorläufigen Prüfung zur Errichtung und zum Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen geeignet. Voraussetzung ist, dass bestimmte Maßnahmen, etwa zum Schutz der Meeresumwelt oder der Schifffahrt, umgesetzt werden. Das BSH schlägt entsprechende Maßnahmen, die als Vorgaben vorgeschrieben werden könnten, vor.

Die vorläufigen Ergebnisse der Eignungsprüfung, die Umweltberichte sowie ein Entwurf der Eignungsfeststellung, die durch Rechtsverordnung erfolgt, wurden vom BSH am Freitag letzter Woche (27.03.2020) im Entwurf auf der Internetseite des BSH veröffentlicht. Für die Öffentlichkeit besteht nun bis zum 28. Mai 2020 die Gelegenheit, zu den veröffentlichten Dokumenten schriftlich Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sollen am 17. Juni 2020 in einem Erörterungstermin besprochen werden.

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30.03.2020