Politik: Naturstrom AG warnt vor Kollateralschaden des Energiesammelgesetzes
Düsseldorf - Die Naturstrom AG kritisiert den Gesetzesentwurf für das sogenannte Energiesammelgesetz. Er enthält Bestimmungen, die zu einer Reduzierung des Mieterstromzuschlags um bis zu 60 Prozent führen. Dass die Mieterstromförderung unter diesen Bedingungen noch den gewünschten Erfolg erzielen könnte, hält der Ökostromanbieter Naturstrom ausgeschlossen. Der Öko-Energieversorger mahnt daher Korrekturen an.
Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sieht vor, die Vergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 kW um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. In diese Leistungsklasse fällt ein Großteil der im Rahmen von Mieterstromprojekten realisierten Anlagen. Die Naturstrom AG befürchtet ein Abwürgen des Mieterstrommarktes, noch bevor der Markt richtig Fahrt aufgenommen hat.
© IWR, 2026
Perigus Energy nutzt Synergien in NRW: Perigus Energy übernimmt genehmigten 21-MW-Windpark von ABO Energy
Gegen nächtliches Blinken: Dark Sky und Enertrag Systemtechnik weiten BNK-Ausbau in den Niederlanden weiter aus
Enova-Repowering im Landkreis Osnabrück: Enova ersetzt vier Altanlagen durch drei Enercon-Windturbinen E-138
Neue VSB-Windturbinen am Netz: VSB schließt Erweiterung des Windparks Vockenrod in Hessen ab
Katherina Reiches umstrittene Energiepläne: Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket – endgültiger Gesetzestext steht noch aus
Das könnte Sie auch noch interessieren
Energieberufe.de - Das digitale Berufslexikon der Energiewirtschaft
Solarenergie in Deutschland
Aktuelle Jobs im Bereich Betriebswirtschaft
05.11.2018


