Politik: Naturstrom AG warnt vor Kollateralschaden des Energiesammelgesetzes
Düsseldorf - Die Naturstrom AG kritisiert den Gesetzesentwurf für das sogenannte Energiesammelgesetz. Er enthält Bestimmungen, die zu einer Reduzierung des Mieterstromzuschlags um bis zu 60 Prozent führen. Dass die Mieterstromförderung unter diesen Bedingungen noch den gewünschten Erfolg erzielen könnte, hält der Ökostromanbieter Naturstrom ausgeschlossen. Der Öko-Energieversorger mahnt daher Korrekturen an.
Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sieht vor, die Vergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 kW um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. In diese Leistungsklasse fällt ein Großteil der im Rahmen von Mieterstromprojekten realisierten Anlagen. Die Naturstrom AG befürchtet ein Abwürgen des Mieterstrommarktes, noch bevor der Markt richtig Fahrt aufgenommen hat.
© IWR, 2026
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05.11.2018




