Strompreise: Bundeskabinett bringt Abschaffung der EEG-Umlage zu Juli auf den Weg
© Adobe Stock / FotoliaBerlin - Das Bundeskabinett hat heute (09.03.2022) die vom Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der EEG-Umlage und zu deren Weitergabe an die Letztverbraucher beschlossen.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Mit der heute beschlossenen Formulierungshilfe wollen Bundesregierung und Koalitionsfraktionen dem Preisanstieg früher entgegentreten. Bereits ab dem 1. Juli 2022 soll keine EEG-Umlage mehr erhoben werden.
Damit sichergestellt ist, dass die Umlageabsenkung im zweiten Halbjahr 2022 zu einer spürbaren Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten führt, enthält das Gesetz Regelungen zur Weitergabe der Absenkung.
Stromlieferanten werden in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli 2022 verpflichtet. Im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses wird die Formulierungshilfe jetzt den Koalitionsfraktionen zugeleitet.
„Die Abschaffung der EEG-Umlage kann den Druck etwas mindern. Wir müssen aber angesichts der jetzt exorbitant gestiegenen Preise über weitere Entlastungen reden“, stellt Habeck weitere Maßnahmen in Aussicht. Vor allem müsse die Energieversorgung auf robustere Füße gestellt werden. „Sowohl bei den LNG-Terminals als auch beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze brauchen wir Tesla-Tempo“, so Habeck weiter. Die Bundesregierung werde dafür alle Hebel in Bewegung setzen. Er sei sicher, dass auch die Länder dies tun werden, so Habeck weiter.
- © IWR, 2024
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09.03.2022