Technische Richtlinie 10: Deutsche Windguard erhält Akkreditierung für Bestimmung der Standortgüte von Windparks

Varel - Die Standortgüte ist für die Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) an Land ein wichtiger Parameter für die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017.
Die Standortgüte ist nach einer Betriebsdauer von 5, 10 und 15 Jahren auf Basis von Betriebsdaten zu überprüfen. Entsprechende technische Verfahren zur Ermittlung der Standortgüte unter Berücksichtigung von entgangenen Erträgen für Zeiträume, in denen die Anlage technisch nicht verfügbar war, definiert die Technischer Richtlinie 10 (TR 10) der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.)
Ab sofort bietet die Deutsche Windguard Consulting GmbH aus Varel die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme gemäß TR 10 als akkreditierte Dienstleistung an. Nach erfolgreicher Akkreditierung hat das unabhängige Dienstleistungsunternehmen Ende Juli die entsprechende Urkunde von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erhalten. Nach TR 10 ist neben der Akkreditierung auch die erfolgreiche Teilnahme an den von der FGW durchgeführten Ringversuchen notwendig, die die Deutsche Windguard bereits im Vorfeld absolviert hatte.
„Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how beherrschen wir nicht nur alle Themen rund um die TR 10, sondern kennen auch die Hintergründe aus Betreiber- und Herstellersicht. Davon profitieren unsere Kunden bei der Bestimmung der Standortgüte ihres Windparks – auch und besonders, wenn sich Unklarheiten oder Lücken in den Daten auftun“, so Martin Strack, Leiter Standort- und Ertragsbewertung bei der Deutschen WindGuard Consulting.
Strack bringt seine umfangreiche Expertise in der Entwicklung von Methoden zur Betriebsdatenauswertung seit vielen Jahren in die Arbeit der FGW ein. Unter anderem wirkte er maßgeblich bei der Entwicklung der TR 10 mit und leitet im zugehörigen FGW-Fachausschuss den Arbeitskreis „Methodik und Validierung“ sowie die Arbeitsgruppe „Ringversuch“.
© IWR, 2025
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