Urteil zu Strompreisen: Preisspaltung in der Strom-Grundversorgung unzulässig
Hamburg - Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 10. August 2022 den Stadtwerken Pforzheim untersagt, von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen. Der Energieversorger Lichtblick hatte das Verfahren angestrengt, um gegen Preiserhöhungen in der Grundversorgung vorzugehen. Das Oberlandesgericht bestätigte nun die Rechtsauffassung von Lichtblick, teilte das Unternehmen mit.
Zuvor hatte Lichtblick bereits erstinstanzlich vor dem Landgericht Mannheim erfolgreich eine Unterlassungsverfügung gegen die Stadtwerke Pforzheim erwirkt. Auch das Landgericht Frankfurt und das Landgericht Köln haben in ähnlichen Fällen entsprechend geurteilt.
Im Kern geht es darum, dass die Stadtwerke Pforzheim den nach der Pleite von Stromversorgen Ende 2021 unfreiwillig zugefallenen Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung den Rekordpreis von 1,08 Euro/kWh in Rechnung gestellt hatten.
So sollten Bestandskunden verschont bleiben. Das Gericht hat nun entschieden, dass die Ungleichbehandlung bzw. Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandskunden rechtswidrig und die Praxis der sogenannten Preisspaltung wettbewerbswidrig war.
Eine Folge der bisherigen Praxis laut Lichtblick: Die Grundversorger sind für drei Viertel aller Stromsperren verantwortlich. Die vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion für Kunden in der Grundversorgung wird folglich ausgehebelt, kritisiert der Energieversorger.
Ein von Lichtblick in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten habe danach gezeigt, dass das aktuelle Grundversorgungs-Modell gegen das europäische Wettbewerbs- und Verbraucherrecht verstößt und verfassungswidrig ist. Lichtblick fordert eine Abschaffung der Grundversorgung und eine wettbewerbliche Ausgestaltung der Ersatzversorgung, die dann auch eine echte Schutzfunktion für Kunden hat.
© IWR, 2026
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12.08.2022


